Herstellung der Sekundäraue in Erftstadt- Blessem Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-24/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 132-375147)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] /614
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/finanz-und-kassenwesen/zentrale-vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung der Sekundäraue in Erftstadt- Blessem
Durch das Hochwasserereignis im Juli 2021 und die anschließende Erosion südlich des Kieswerks Blessem soll im Rahmen eines Sekundärauenkonzeptes Blessem wieder aufgefüllt werden.
Zur Erstellung der Sekundäraue sind auf einer Fläche von ca. 6,9 ha etwas 300.000 m3 Boden aufzutragen.
Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Gefahrenabwehr kurzfristig auszuführen. Um einen weiteren Schaden, bei einem möglichen Flutereignis gesichert zu vermeiden, ist ein unmittelbarer Beginn der Arbeiten zwingend erforderlich.
Der Ausführungszeitraum beträgt ca. 3 Jahre und 6 Monate.
Die genauen Anforderungen zur Wiederverfüllung des Erosionskraters wurden mit den zuständigen Bezirksregierungen, dem geologischen Dienst, dem Erftverband, dem Betreiber der Kiesgrube und der Stadt Erftstadt abgestimmt.
Für das Verfüllmaterial wurden durch die Bezirksregierung Arnsberg als auch durch den Rhein-Erft-Kreis strenge Regeln für die Beschaffung, die Anforderungen an das Material selbst, sowie die eigentliche Einbringung (Prüfung der Qualität, Einbau, Nachweise beider Punkte) vorgegeben.
Das Gutachten enthält die Angaben zum Verfüllmaterial und wird als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen