Lieferung eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs, Los 1: LKW-Fahrgestell, Los 2: Fahrzeugaufbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs, Los 1: LKW-Fahrgestell, Los 2: Fahrzeugaufbau
Ausgeschrieben ist die Lieferung eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeuges zur hydrodynamischen Reinigung und Beseitigung von Verstopfungen in Rohrleitungen, insbesondere in Abwasserkanälen und zum Absaugen und Transportieren von Flüssigkeiten und Schlämmen (Gefahrguttransport ausgeschlossen).
Lose 1 und 2
Lieferung eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs, LKW-Fahrgestell
Das Fahrgestell wird zum Aufbauhersteller geliefert. Übernahme durch den Auftraggeber nach Fertigstellung und Aufbau.
Fahrzeugart: Fahrgestell Fahrerhaus: mittellanges Fahrerhaus, Motorart: Dieselmotor, Motorleistung: mind. 370 kw (ca. 500 PS), Bauform: Sechszylinder Radstand: ca. 3.900 mm, zul. Gesamtgewicht: 26.000 kg Lackierung:
Fahrerhaus: RAL 7035 (lichtgaru) Fahrgestell: RAL 9011 (graphitschwarz)
Angaben zur Lieferzeit sind vom Bieter bei Angebotsabgabe zu machen.
Lieferung eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs, Fahrzeugaufbau
Aufbau am Werk des Herstellers auf ein anzulieferndes Fahrgestell.
Der Aufbau enthält folgende Komponenten:
1) Behälter mit Verschlussboden;
2) Hochdruckanlage;
3) Vakuumanlage;
4) Hochdruck-Spülvorrichtung;
5) Saugvorrichtung;
6) Kombinations-Ausleger für Saug- und HD-Schlauch;
7) Bedieungsvorrichtungen;
8) Zentralschmieranlage;
9) Ausleger mit angetriebener Seilwinde;
10) Elektrik- und Elektronikausrüstung;
11) Rückfahrkamera;
12) Pneumatik- und Hydraulikanlagen;
13) Halterungen, Ablagen und Ausstattungen;
14) Lärmschutzmaßnahmen.
Angaben zur Lieferzeit sind vom Bieter bei Angebotsabgabe zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (aktueller Registerauszug),
-Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521),
-Bietererklärung Selbstreinigung
-Informationen über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Bietererklärung zur Eignung),
-Bescheinigung in Steuersachen
-3 Referenzen der letzten 3 Jahre über gleichartige Leistungen (s. Bietererklärung zur Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg, Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nach § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation). Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben beantwortet. Über diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen Interssenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um evtl. Bieterinformationsschreiben dort abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.