Stromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 07/1010/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung
Lieferung von Strom an die Stadt Euskirchen, Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung, Aufteilung in 3 Lose; ca. 451 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,1 Mio. kWh; Lieferbeginn 1.1.2023
Sondervertrags-Abnahmestellen
Stadt Euskirchen
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 15 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 1,49 Mio. kWh
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif-Abnahmestellen
Stadt Euskirchen
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung, ca. 180 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 1,7 Mio. kWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Stadt Euskirchen
ca. 256 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 1,9 Mio. kWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung;
- Angaben zur Berufsgenossenschaft
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen;
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste).
- bei Abgabe von Ökostromangeboten: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom).
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Strombezugskosten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich - unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart - etwas anderes bestimmt ist über das Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de . Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYXHY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.