Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raesfeld
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld. Der Auftrag wird in folgende Lose aufgeteilt: LOS 1 Fahrgestell, LOS 2 Aufbau
Fahrgestell GW-L2
Gemeinde Raesfeld
Lieferung Fahrgestell für ein GW-L2
s. Vergabeunterlagen
Aufbau GW-L2
Gemeinde Raesfeld
Lieferung eines Aufbaus für ein GW-L2
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell GW-L2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau GW-L2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbstein
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36358
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.