zwei Krankenkraftwagen Typ B Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2022-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
zwei Krankenkraftwagen Typ B
Lieferung von zwei Krankenkraftwagen Typ B (KTW) mit kundenspezifischen Anforderungen an Fahrgestell, Auf-/ Ausbau, Funk-/ und Kommunikationstechnik, sowie Medizinprodukten (Geräte).
Feuerwehr Castrop-Rauxel Frebergstraße 1 44575 Castrop-Rauxel
Die Stadt Castrop-Rauxel (AG) beabsichtigt für die Feuerwehr Castrop-Rauxel die Beschaffung von zwei Krankenkraftwagen Typ B (KTW) nach kundenspezifischen Anforderungen mit kundenspezifischen Anforderungen an Fahrgestell, Auf-/ Ausbau, Funk-/ und Kommunikationstechnik, sowie Medizinprodukten (Geräte).
Spätester Liefertermin ist der 01.09.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
37-2022-3 - zwei Krankenkraftwagen Typ B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.was-vehicles.com/de/home.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDBZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.