Beschaffung preisgebundener Schulbücher für die Schuljahre 2022/2023- 2025/2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31- 22118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung preisgebundener Schulbücher für die Schuljahre 2022/2023- 2025/2026
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern für 5 Berufskollegs und 3 Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schulbücher für zwei Berufskollegs: 1. Berufskolleg Schloß Neuhaus, An der Kapelle 2, 33104 Paderborn2. Ludwig-Erhard-Berufskolleg, Schützenweg 4, 33102 Paderborn einschl. Nebenstelle Büren, Almestraße 5, 33142 Büren Los 1 hat ein geschätztes Jahresauftragsvolumen von ca. 80.000 EUR. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert, der sowohl unter- als auch überschritten werden kann, da das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn auf den Bedarfsumfang der Schulen keinen Einfluss hat. Auch können die rechtlichen Anspruchskriterien für die Schülerinnen und Schüler vom Gesetzgeber geändert werden. Des Weiteren ist der Bestand aller Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn in den nächsten Jahren nicht unbedingt gesichert.Bei der Abwicklung des Auftrages sind die Bestimmungen des BuchPrG in der zurzeit gültigen Fassung einzuhalten. Die Auftragshöhe jedes einzelnen Loses ist so bestimmt, dass der Nachlasssatz in Höhe von 15 % für den Hauptauftrag nach § 7 Abs. 3 des BuchPrG in jedem Fall anzuwenden ist. Maßgeblich für die Bestimmung des Buchpreises ist der Zeitpunkt der Lieferung der Bücher durch den Händler an die Schulen. Titel und Stückzahlen der neu zu beschaffenden Schulbücher werden jeweils spätestens 10 Arbeitstage nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen festgelegt; im Jahr 2022 ist dies der 08. Juli. Der Auftragnehmer erhält die Gelegenheit, alle Schulbücher eines Auftrags zu einem Zeitpunkt zu liefern. Die dem jeweiligen Hauptauftrag zuzurechnenden Schulbücher sind jeweils in den letzten zwei vollen Ferienwoche der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen an die einzelnen Schulen auszuliefern. Im Jahre 2022 ist dies der Zeitraum zwischen Montag, dem 25. Juli 2022 und Freitag, dem 05. August 2022. Die Bücher sind bei jeder Lieferung nach Klassen zu verpacken und nach Titeln zu sortieren. Alle bestellten Bücher sind transportkostenfrei an die jeweilige Schule, die die Bestellung ausgelöst hat, und dort in einen von dieser Schule bezeichneten Raum auszuliefern, wobei ein Lieferschein beizufügen ist. Der Auftragnehmer hat das Transport- und Verpackungsmaterial nach der Anlieferung sofort wieder zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schulbücher für drei Berufskollegs und zwei Förderschulen: Berufskollegs:1. Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Schützenweg 6, 33102 Paderborn einschl. Nebenstelle Büren, Bühl 7, 33142 Büren2. Helene-Weber-Berufskolleg, Am Bischofsteich 5, 33100 Paderborn3. Gregor-Mendel-Berufskolleg, Bleichstraße 41 a, 33102 Paderborn Förderschulen:1.Erich Kästner-Schule, Bastfelder Weg 25, 33098 Paderborn2. Astrid Lindgren-Schule, Am Friedhof 1, 33154 Salzkotten Los 2 hat ein geschätztes Jahresauftragsvolumen von ca. 70.500 €. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert, der sowohl unter- als auch überschritten werden kann, da das Schul- und Sportamt des Kreises Paderborn auf den Bedarfsumfang der Schulen keinen Einfluss hat. Auch können die rechtlichen Anspruchskriterien für die Schülerinnen und Schüler vom Gesetzgeber geändert werden. Des Weiteren ist der Bestand aller Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn in den nächsten Jahren nicht unbedingt gesichert. Bei der Abwicklung des Auftrages sind die Bestimmungen des BuchPrG in der zurzeit gültigen Fassung einzuhalten. Die Auftragshöhe jedes einzelnen Loses ist so bestimmt, dass der Nachlasssatz in Höhe von 15 % für den Hauptauftrag nach § 7 Abs. 3 des BuchPrG in jedem Fall anzuwenden ist. Maßgeblich für die Bestimmung des Buchpreises ist der Zeitpunkt der Lieferung der Bücher durch den Händler an die Schulen. Titel und Stückzahlen der neu zu beschaffenden Schulbücher werden jeweils spätestens 10 Arbeitstage nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen festgelegt; im Jahr 2022 ist dies der 08. Juli. Der Auftragnehmer erhält die Gelegenheit, alle Schulbücher eines Auftrags zu einem Zeitpunkt zu liefern. Die dem jeweiligen Hauptauftrag zuzurechnenden Schulbücher sind jeweils in den letzten zwei vollen Ferienwoche der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen an die einzelnen Schulen auszuliefern. Im Jahre 2022 ist dies der Zeitraum zwischen Montag, dem 25. Juli 2022 und Freitag, dem 05. August 2022. Die Bücher sind bei jeder Lieferung nach Klassen zu verpacken und nach Titeln zu sortieren. Alle bestellten Bücher sind transportkostenfrei an die jeweilige Schule, die die Bestellung ausgelöst hat, und dort in einen von dieser Schule bezeichneten Raum auszuliefern, wobei ein Lieferschein beizufügen ist. Der Auftragnehmer hat das Transport- und Verpackungsmaterial nach der Anlieferung sofort wieder zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.