Transport, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6182
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Transport, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen
Transport, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der gemeinsamen Wertstofferfassung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) für den Zeitraum vom 01.01.2023 -31.12.2023 einschließlich Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten
Bielefeld
Transport, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der gemeinsamen Wertstofferfassung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) für den Zeitraum vom 01.01.2023 -31.12.2023 einschließlich Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten.
Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Gesamtumsatzes und des anteiligen Umsatzes vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist (spätestens ab Vertragsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mind. 3.000.000 EURO Deckungssumme und Vermögensschäden mit mind. 1.000.000 EUR0 Deckungssumme).
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise (gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates - nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - beizubringen.
Spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn ist der Nachweis über den Bestand einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mind. 3.000.000 EURO Deckungssumme und Vermögensschäden mit mind. 1.000.000 EUR0 Deckungssumme beizubringen.
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen, sämtliche Verpflichtungen auch für mögliche Nachunternehmer gelten und auf besondere Aufforderung vor Zuschlagserteilung Namen und Anschrift der Nachunternehmer genannt und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Dauer des Vertrages vorgesehenen Sortieranlage. Gültiges EfB-Zertifikat (Kopie) oder gleichwertiger Nachweis für die vorgesehene Sortieranlage, welches mind. die Abfallschlüsselnummer 15 01 06 und 20 03 01 enthält
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung dass im Falle einer Auftragserteilung spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn eine Aufstellung derjenigen Betriebe, welche in der nachgeschalteten Verwertungskette die Materialien aus der Stadt Bielefeld recyceln werden und der Nachweis für jeden der genannten Betriebe, dass es sich um, dass es sich bei den jeweils angewandten V um Recyclingverfahren i. S. d. $ 3 Abs. 25 KrWG handelt, eingereicht wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WH0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]