Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: SS220719GD01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DBAM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DBAM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: SS220719GD01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme und Verwertung von ca. 11.400 t Straßenkehricht

(AVV-Nr. 200303) als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 855 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gelsenkirchen - GELSENDIENSTE setzt im Rahmen der kommunalen Straßenreinigung Kehrmaschinen unterschiedlichster Größe ein. Der hierbei anfallende Straßenkehricht wird in Abrollcontainer umgeladen oder gekippt und zum Teil vorverdichtet und entwässert.

Die Gesamtmenge Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303) wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (2 Jahre + 1 Jahr Verlängerungsoption) mit insgesamt 11.400 Mg angenommen. Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen. Die Mengen der letzten drei Jahre betrugen im Durchschnitt: 3.361,45 Mg/a.

Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70%
Kostenkriterium - Name: Entfernung zur (ersten) Entsorgungsanlage / Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zum Ende des Leistungszeitraumes die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.

Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens fünf Monate vor Ablauf der zwei Jahre dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben werden. Ohne Bestätigung der Preisannahme innerhalb von 6 Wochen endet der Auftrag automatisch zum angegebenen Vertragsende.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zur Eignung

- Eigenerklärung Gewerbezentralregister

- Eigenerklärung Ausschlussgründe

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personenschäden: 5.000.000,- EUR

- Sachschäden: 5.000.000,- EUR

- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR

- Umweltschäden: 250.000,- EUR

- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungs-fachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage

- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt

- Angabe von mindestens drei Referenzen, bei denen die Leistungen in Art und Rechnungswert innerhalb der letzten 3 Jahre gem. ausgeschriebenen Auftrag ausgeführt wurden

- Darstellung der Streckenlänge zur Entsorgungsanlage in Kilometer (Kartenausdruck google maps)

- Die Anfahrtstrecke für den Auftraggeber darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern der Auftraggeber über eine Übernahmeanlage/Übergabestelle für das Stadtgebiet Gelsenkirchen Nord im Umkreis von maximal 20 km (Fahrtstrecke) ausgehend von der Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee bzw. für das Stadtgebiet Gelsenkirchen Süd über eine Übernahmeanlage/Übergabestelle im Umkreis von maximal 20 km (Fahrtstrecke) ausgehend vom Betriebsgelände Wickingstraße 25 verfügt.

- Darlegung des Verwertungsweges

- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Entsorgungsanlage(n)

- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Übernahme und Verwertung gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz

- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr (ohne Wochenfeiertage) zur Übernahme des Straßenkehrichts zur Verfügung stehen

- Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein.

- Das Erreichen und das Befahren der Übernahme-/Verwertungsanlage mit Containerfahrzeugen und Containerzügen muss uneingeschränkt möglich sein.

- Entladung inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung muss innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt werden

- Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen

- Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein (gem. Eichgesetz)

- Die Mindestlast der Waage darf höchstens 0,4 Mg betragen.

- Für alle Fahrzeuge ist eine Eingangs- und Ausgangsverwiegung vorzunehmen.

- Der Verwertungsweg ist vom Auftragnehmer im Angebot detailliert nachzuweisen.

- Möglicherweise anfallende Störstoffe sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen .

- Weicht die Deklaration der angelieferten Abfälle nach Abfallart bzw. Abfallzusammensetzung von dem Abfall ab, der sich tatsächlich im Container befindet, gilt dies als Fehlcharge. Ist dies bereits vor Entleerung des Containers ersichtlich, ist der Behälter mit kurzer schriftlicher Begründung zurückzuweisen.

- Rechtzeitig vor der Leistungserbringung sind gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Ansprechpartner zu benennen.

- Während der Vertragslaufzeit ist ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der Übernahme-/Entsorgungsanlage(n) zu gewährleisten.

- Die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift ist verbindlich.

- Alle Abrechnungs- und Nachweisdaten sind spätestens 5 Werktage nach Abschluss eines Kalendermonats in einer Excel-Datei unter Angabe aller auf dem Wiegebeleg erfassten Daten an GELSENDIENSTE zu liefern.

- Mit dem Übersenden der Rechnung ist die ordnungsgemäße Entsorgung des Straßenkehrichts erfolgt und abgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/08/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

3. Quartal 2025

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DBAM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen

des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2022

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