Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: SS220719GD01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von ca. 11.400 t Straßenkehricht
(AVV-Nr. 200303) als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Die Stadt Gelsenkirchen - GELSENDIENSTE setzt im Rahmen der kommunalen Straßenreinigung Kehrmaschinen unterschiedlichster Größe ein. Der hierbei anfallende Straßenkehricht wird in Abrollcontainer umgeladen oder gekippt und zum Teil vorverdichtet und entwässert.
Die Gesamtmenge Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303) wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (2 Jahre + 1 Jahr Verlängerungsoption) mit insgesamt 11.400 Mg angenommen. Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen. Die Mengen der letzten drei Jahre betrugen im Durchschnitt: 3.361,45 Mg/a.
Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zum Ende des Leistungszeitraumes die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens fünf Monate vor Ablauf der zwei Jahre dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben werden. Ohne Bestätigung der Preisannahme innerhalb von 6 Wochen endet der Auftrag automatisch zum angegebenen Vertragsende.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
- Umweltschäden: 250.000,- EUR
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungs-fachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
- Angabe von mindestens drei Referenzen, bei denen die Leistungen in Art und Rechnungswert innerhalb der letzten 3 Jahre gem. ausgeschriebenen Auftrag ausgeführt wurden
- Darstellung der Streckenlänge zur Entsorgungsanlage in Kilometer (Kartenausdruck google maps)
- Die Anfahrtstrecke für den Auftraggeber darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern der Auftraggeber über eine Übernahmeanlage/Übergabestelle für das Stadtgebiet Gelsenkirchen Nord im Umkreis von maximal 20 km (Fahrtstrecke) ausgehend von der Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee bzw. für das Stadtgebiet Gelsenkirchen Süd über eine Übernahmeanlage/Übergabestelle im Umkreis von maximal 20 km (Fahrtstrecke) ausgehend vom Betriebsgelände Wickingstraße 25 verfügt.
- Darlegung des Verwertungsweges
- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Entsorgungsanlage(n)
- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Übernahme und Verwertung gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr (ohne Wochenfeiertage) zur Übernahme des Straßenkehrichts zur Verfügung stehen
- Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein.
- Das Erreichen und das Befahren der Übernahme-/Verwertungsanlage mit Containerfahrzeugen und Containerzügen muss uneingeschränkt möglich sein.
- Entladung inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung muss innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt werden
- Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen
- Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein (gem. Eichgesetz)
- Die Mindestlast der Waage darf höchstens 0,4 Mg betragen.
- Für alle Fahrzeuge ist eine Eingangs- und Ausgangsverwiegung vorzunehmen.
- Der Verwertungsweg ist vom Auftragnehmer im Angebot detailliert nachzuweisen.
- Möglicherweise anfallende Störstoffe sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen .
- Weicht die Deklaration der angelieferten Abfälle nach Abfallart bzw. Abfallzusammensetzung von dem Abfall ab, der sich tatsächlich im Container befindet, gilt dies als Fehlcharge. Ist dies bereits vor Entleerung des Containers ersichtlich, ist der Behälter mit kurzer schriftlicher Begründung zurückzuweisen.
- Rechtzeitig vor der Leistungserbringung sind gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Ansprechpartner zu benennen.
- Während der Vertragslaufzeit ist ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der Übernahme-/Entsorgungsanlage(n) zu gewährleisten.
- Die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift ist verbindlich.
- Alle Abrechnungs- und Nachweisdaten sind spätestens 5 Werktage nach Abschluss eines Kalendermonats in einer Excel-Datei unter Angabe aller auf dem Wiegebeleg erfassten Daten an GELSENDIENSTE zu liefern.
- Mit dem Übersenden der Rechnung ist die ordnungsgemäße Entsorgung des Straßenkehrichts erfolgt und abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DBAM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html