Planungsleistung zur Errichtung einer dezentralen Wärme- und Kälteerzeugungsanlage "Landmarken" Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2022_5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewmr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung zur Errichtung einer dezentralen Wärme- und Kälteerzeugungsanlage "Landmarken"
Die Wärme und Kälte auf dem Areal Mark 51°7 wird durch mehrere dezentrale Energieanlagen erzeugt.
Diese Anlagen sind über ein Zwischenkreislaufnetz, bestehend aus einer warmen und einer kalten Leitung, untereinander und mit der Anlage zur Wärme- und Kälteauskopplung aus dem Grubenwasser verbunden. Über den Zwischenkreislauf können die Anlagen Wärme und Kälte miteinander austauschen. Der Mangel wird mit Wärme oder Kälte aus dem Grubenwasser ausgeglichen.
Die Großanlage (Energiezentrale-Ost) hat eine Wärme- und Kälteleistung von jeweils 8,5 MW. Diese liefert über ein Nahwärme- und Nahkältenetz Wärme und Kälte an die entstehenden Gebäude im östlichen Bereich des Areals. Die Grundlast der Wärme (3MW) und Kälte (2,5 MW) wird über Wärmepumpen bereitgestellt. Die Spitzenlast wird durch Fernwärme und durch Kompressionskälte sichergestellt. Durch die Grundlast kann ungefähr 80% des jährlichen Gesamtbedarfs erzeugt werden.
Die Anlage zur Auskopplung von Wärme und Kälte aus dem Grubenwasser und die Energiezentrale-Ost werden derzeit geplant und befinden sich in der Ausführungsplanung. Das Zwischenkreislaufnetz ist bereits realisiert. Auch die Grubenwasserbohrungen GT-01 (8. Sole, warmes Grubenwasser) und GT-02 (4. Sole, kaltes Grubenwasser) sind bereits fertiggestellt.
Die anzubietenden Planungsleistungen betreffen die dezentrale Anlage zur Wärme- und Kälteversorgung des Unternehmens "Landmarken"
- Energiezentrale Landmarken:
Heizleistung: 1.080 kW
Kühlleistung: 830 kW
Die Anlage für Landmarken wird in einem separaten Technikgebäude auf dem Grundstück des Kunden aufgestellt und soll die Wärme und Kälte für drei Gebäude von Landmarken (Bauteile 4, 5 und 6) bereitstellen. Das Technikgebäude und die Wärme- und Kälteleitungen zwischen Technikzentrale und den Gebäuden werden bauseits errichtet. Es wurde eine Aufstellungsfläche von ca. 110 m2 abgeschätzt. Diese ist als Teil der Planungsaufgabe durch den AN zu überprüfen.
Die Planung der dezentralen Anlage sollte in Anlehnung an die Planung der Energiezentrale-Ost erfolgen. Dabei gibt es folgende wesentliche Unterschiede:
- Leistung Wärmepumpenanlage soll 100% der Kühlleistung abdecken können;
- Die Grundlast der Wärmepumpenanlage soll ca. 35% der Heizleistung betragen. Wenn mehr Wärmeleistung aus dem Zwischenkreislauf verfügbar ist, kann die Betriebsleistung der Wärmepumpenanlage bei Bedarf erhöht werden;
- Es werden keine Kompressionskältemaschinen eingesetzt, stattdessen sind Tischkühler für den Wärmepumpenbetrieb mit 100% Kühlleistung zu planen;
- Es ist zu berücksichtigen, dass ca. 35% der erzeugten Wärme während des Kühlbetriebes in den Zwischenkreislauf eingeleitet wird oder auch mehr, sofern dementsprechend mehr Kühlleistung aus dem Zwischenkreislauf verfügbar ist. Die restliche Wärmeleistung wird über den Tischkühler an die Luft abgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB (Formblatt 1 Befähigung zur Berufsausübung) sowie
- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (Formblatt 1 Befähigung zur Berufsausübung)
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV:
-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1,0 Mio. EUR gegen sämtliche Personen- und Sachschäden sowie aus den vorgenannten Schäden resultierende Vermögensschäden (Personen-/ Sachfolgeschaden).
Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
- 3 Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten sieben Jahren (Planungsleistung zur Errichtung einer dezentralen Wärme- und Kälteerzeugungsanlage) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. (Formblatt 4 Referenzdatenblatt Unternehmen)
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
2. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe des Angebotes gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bieter regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDBSD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.