Umzugsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1429-CM-Umzugsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag je Los (5) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer für die Umzugsleistungen an diversen BWI-Standorten deutschlandweit im Wege eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen (2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger optionaler Verlängerung).
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Umzugsleistungen Region Nord (Hannover, Hamburg, Kiel & Wilhelmshaven)
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Umzugsleistungen Region Ost (Berlin, Strausberg & Leipzig )
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Umzugsleistungen Region Süd (München, Nürnberg & Augsburg)
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Umzugsleistungen Region West (Bonn, Köln, Meckenheim & Rheinbach)
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Umzugsleistungen Region Mitte (Frankfurt)
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f1bd8b0b0-4fe271a3a1459f16
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f1bd8b0b0-4fe271a3a1459f16
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f1bd8b0b0-4fe271a3a1459f16
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.