Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB Referenznummer der Bekanntmachung: 2140
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.iosb.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB
Das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB mit Sitz in Karlsruhe (Baden-Württemberg) erforscht und entwickelt multisensorielle Systeme, die den Menschen bei der Wahrnehmung seiner Umwelt und der Interaktionen unterstützt.
Zur Ausschreibung steht die Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung für die Liegenschaft des Fraunhofer-Instituts IOSB in 76131 Karlsruhe und 76275 Ettlingen.
Näheres über die Gebäude und das Fraunhofer-Institut IOSB erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.iosb.fraunhofer.de/
Unterhaltsreinigung in 76131 Karlsruhe und 76275 Ettlingen
76131 Karlsruhe, Fraunhoferstr.1 76275 Ettlingen, Gutleuthausstraße 1
Das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB mit Sitz in Karlsruhe (Baden-Württemberg) erforscht und entwickelt multisensorielle Systeme, die den Menschen bei der Wahrnehmung seiner Umwelt und der Interaktionen unterstützt.
Zur Ausschreibung steht die Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung für die Liegenschaft des Fraunhofer-Instituts IOSB in 76131 Karlsruhe und 76275 Ettlingen.
Näheres über die Gebäude und das Fraunhofer-Institut IOSB erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.iosb.fraunhofer.de/
3x 12 Monate
Fensterreinigung der Gebäude aus Los 1
76131 Karlsruhe und 76275 Ettlingen
Fensterreinigung der Gebäude aus Los 1
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ü1-Überprüfung der eingesetzten Reinigungs- und Aufsichtskräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland