Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 057-149709
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim, der Landkreis Calw und Landkreis Karlsruhe vergeben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB und VgV im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
Mit den Aufgabenträgern Enzkreis, Stadt Pforzheim und Landkreis Karlsruhe (Los 1):
Linie 715, Linie 717 und zugehörige Schülerlinie 917.
Mit den Aufgabenträgern Enzkreis, Stadt Pforzheim und Landkreis Calw (Los 2):
Linie 712, Linie 716, Linie 718 und zugehörige Schülerlinie 916.
Linien 715, 717 und 917
Enzkreis
Stadt Pforzheim
Landkreis Karlsruhe
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Karlsruhe vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2022 und endet zum Fahrplanwechsel am 14.12.2030. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
— Linie 715 Pforzheim – Birkenfeld – Neuenbürg Wilhelmshöhe – Schwann – Conweiler – Pfinzweiler – Feldrennach – Ittersbach,
— Linie 717 Pforzheim – Birkenfeld – Neuenbürg Wilhelmshöhe – Schwann – Conweiler – Langenalb – Ittersbach,
— zugehörige Schülerlinie 917.
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,691 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
Mit Betriebsbeginn sind mindestens 2 saubere Busse gem. der Definition von „sauberen schweren Nutzfahrzeugen“ nach § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG einzusetzen.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen zum Fahrplan um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Linien 712, 716, 718 und 916
Enzkreis
Stadt Pforzheim
Landkreis Calw
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Calw vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2022 und endet zum Fahrplanwechsel am 14.12.2030. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
Linie 712 Pforzheim - Birkenfeld,
Linie 716 Pforzheim - Birkenfeld - Gräfenhausen - Arnbach - Neuenbürg Wilhelmshöhe - Schwann - Dennach - Dobel - Neusatz - Rotensol - Bad Herrenalb,
Linie 718 Pforzheim - Birkenfeld - Gräfenhausen - Arnbach - Ottenhausen - Feldrennach - Conweiler, zugehörige Schülerlinie 916.
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,678 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
In Los 2 sind mit Betriebsbeginn mindestens 2 saubere Busse gem. der Definition von „sauberen schweren Nutzfahrzeugen“ nach § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG einzusetzen. In Los 2 sind zusätzlich auf allen Fahrten der Linie 712, außer den mit „GB = Gelenkbus“ gekennzeichneten Fahrten, ab Dammfeld Lebenshilfe 14.50 bzw. 15.45 Uhr spätestens ab dem 01.01.2024 ausschließlich emissionsfreie Busse gem. der Definition von „emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen“ nach § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG einzusetzen.
Der oder die emissionsfreien Busse auf der Linie 712 müssen zusätzlich zu den mindestens 2 ab Betriebsbeginn einzusetzenden sauberen Bussen in Los 2 eingesetzt werden. Sie sind nicht auf die genannte Mindestanzahl von 2 sauberen Bussen im Los 2 anrechenbar.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen zum Fahrplan um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linien 715, 717 und 917
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fmobus.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linien 712, 716, 718 und 916
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtverkehr-muehlacker.de/impressum.php
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Veröffentlichungen gem. § 8 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG:
Anzahl der aufgrund des Auftrages beschafften Fahrzeuge: 21 Busse der Fahrzeugklasse M3
hiervon Anteil sauberer Busse: 4
hiervon Anteil emissionsfreier Busse: 1
hiervon Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge: 0
hiervon Anteil emissionsfreier leichter Nutzfahrzeuge: 0
2) Unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) ist jeweils nur ein fiktiver Wert angegeben. Der tatsächliche Wert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen der Bestbieter nicht genannt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den
Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.