Unterstützungsleistungen im Bereich SAN/Storage/UNIX Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen im Bereich SAN/Storage/UNIX
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (Landeszentrum für Datenverarbeitung, LZfD) hat in Stuttgart an zwei Standorten hochverfügbare und ausfallsichere Rechenzentren.
Das LZfD betreibt hierfür eigenverantwortlich eine komplexe, standortübergreifende SAN-Infrastruktur inklusive mehrerer angeschlossener Storageeinheiten. Zusätzlich werden für einzelne Kunden Vorort-Insellösungen betreut.
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart Jobstweg 7-9 70176 Stuttgart
Die geschätzte Abnahmemenge für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren (inklusive Verlängerungsoptionen) beträgt 736 PT. Die optionale Höchstabnahmemenge liegt bei 920 PT. Die Mindestabnahme beträgt 138 PT.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hug.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYMM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_