Haus Carstanjen, Sanierung Außenhülle Schloß Leistungsbild: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI (2318/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 2318/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus Carstanjen, Sanierung Außenhülle Schloß Leistungsbild: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI (2318/21)
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Haus Carstanjen
Martin-Luther-King-Str. 8,
53175 Bonn
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Haus Carstanjen ist ein Schloss bzw. eine Villa in Plittersdorf, einem Ortsteil des Bonner Stadtbezirks Bad Godesberg.
Die Liegenschaft Haus Carstanjen, Martin-Luther-King-Str.8 in 53175 Bonn-Plittersdorf in direkter Rheinlage, ist im einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA erfasst. Die Gebäude werden von den Vereinten Nationen überwiegend für Büroarbeit genutzt.
Die Liegenschaft wurde in zwei Phasen mit den heute bestehenden Gebäuden bebaut. In der ersten Phase von der Mitte des 18. Jh. bis 1907 wurde die Villa Carstanjen (auch als Schloss bezeichnet) errichtet, mehrfach umgebaut und erweitert. In der zweiten Phase von 1967 bis 1969 wurde die Liegenschaft mit weiteren Verwaltungsgebäuden ergänzt. Nach ihrer Fertigstellung standen die Gebäude verschiedenen Bundesministerien zur Verfügung. Seit 1996 werden sie von den in Bonn vertretenen UN-Organisationen genutzt.
Die Liegenschaft bzw. Teile davon sind unter der Bezeichnung - ehemalige Villa „Carstanjen“ mit Park, A 1654 - in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen.
- Auftraggeber/Nutzer:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben / Vereinte Nationen
- Gebäudenutzung:
Büro-/Verwaltung
- Art der Baumaßnahme:
Sanierung Außenhülle Schloß
- BGF:
BGF Anteil Haus D (Schloss) ca. 3.800 qm
- weitere Mengenangaben:
ca. 1.250qm Dachfläche, ca. 6.500 Stk Rückverankerung Naturstein
- Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276 ca. 5.100.000 €
- KG 300 (netto): ca. 5.100.000 €
- Projektdauer: ca. 3 Jahre
- Gegenstand des Auftrages
Auf der Grundlage der Bauunterhaltsmaßnahmen der letzten Jahre und daraus hervorgegangener Gutachten zu Fassade, Dachflächen und der historischen Konstruktion ist die Sanierung der Außenhülle des Schlosses als gebündelte Maßnahme geplant. Nachfolgende Sanierungsaufgaben sind Gegenstand der Beauftragung:
Denkmalgerechte Sanierung der Fassaden und Dachflächen sowie Kellerwänden auf der Grundlage der 3 vorangegangen Gutachten zu Fassade, Dach und historischer Konstruktion.
- Leistungsbereich:
Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI
- Leistungsbild:
LPH 2-9
- Besondere Leistungen:
Erstellung geeigneter CAD-basierter Grundlagen (Pläne) auf Basis der Bestandspläne
- Beginn/Ende der Leistungserbringung: Anfang/2022 bis Ende/2024
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus Carstanjen, Sanierung Außenhülle Schloß Leistungsbild: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI (2318/21)
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes ist nur nach vorheriger Registrierung auf der e-Vergabeplattform möglich.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 29.11.2021) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Artikel 13 DSGVO:
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) sind dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Informationsblatt zu entnehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de