Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Lose 1-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Lose 1-4
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/2023 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu vier städtischen Schulen teils mit Förderschwerpunkten neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in vier Losen vergeben.
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg
Abholung der Schüler*innen aus verschiedenen Stadtbezirken in Arnsberg sowie aus Meschede, Olsberg, Sundern und Schmallenberg.
Beförderung zur Fröbelschule, Neuer Schulweg 11, 59821 Arnsberg.
Rücktransport der Schüler*innen zu den Orten der Abholung.
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/2023 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu vier städtischen Schulen teils mit Förderschwerpunkten neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in Losen vergeben.
• Los 1: städt. Fröbelschule (Förderschule), Neuer Schulweg 11, 59821 Arnsberg Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
• Die Abholung der Schüler*innen am jeweiligen Treffpunkt.
• Die Beförderung der Schüler*innen zur jeweiligen Schule.
• Die Abholung der Schüler*innen an der jeweiligen Schule und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
• optional: Stellung von Begleitpersonen
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg
Arnsberg
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/2023 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu vier städtischen Schulen teils mit Förderschwerpunkten neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in Losen vergeben.
• Los 3: städt. Grundschulverbund kath. Heinrich-Knoche-Schule, Teilstandort Holzen, Böggenkamp 16, 59757 Arnsberg Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
• Die Abholung der Schüler*innen am jeweiligen Treffpunkt.
• Die Beförderung der Schüler*innen zur jeweiligen Schule.
• Die Abholung der Schüler*innen an der jeweiligen Schule und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
• optional: Stellung von Begleitpersonen
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg für einen Zeitraum von 4 (Schul-)Jahren, ab 10.08.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59757
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.taxi-dora.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59757
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.taxi-dora.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.