IKT Hallenmodernisierung - Los 31 Referenznummer der Bekanntmachung: 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IKT Hallenmodernisierung - Los 31
Die AG hat im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Leistungen des Loses 31 "Prüfstatiker Hallenmodernisierung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" beschafft, um die Bestandshalle so zu modernisieren, dass die Durchführung künftiger Forschungsprojekte entsprechend der wissenschaftlichen Standards gewährleistet ist. Ungeachtet der in Anbetracht des Hauptgegenstandes erfolgten Qualifikation des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" als Lieferauftrag wurden auf Grundlage der Auftragsbekanntmachung die dienstleistungsspezifischen Leistungen des Loses 31 "Prüfstatiker Hallenmodernisierung" beschafft.
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 31 "Prüfstatiker Hallenmodernisierung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" erfasst die Prüfstatik für das vom Generalplaner erstellte Tragkonzept der massiven Bauweise hinsichtlich der Bestandshalle. Die Tragkonstruktion muss rechnerisch nachgewiesen werden, sowie die Konstruktionszeichnungen bestätigt werden. Ebenfalls wird die Kontrolle des statisch-konstruktiven Brandschutzes gefordert.
Zur Sicherung des Tragsystems und zur Qualitätssicherung sind stichprobenhaft vor Ort Termine zu kalkulieren, um die Bauausführung des Tragwerkes zu überprüfen.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Abschnitt IV: Verfahren
Unter Berücksichtigung des durch die planerische Komplexität des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" bedingten Zeitfortschritts und der gleichzeitigen Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Erbringung der Leistungen durch den Prüfstatiker nunmehr dringlich. In Anbetracht des zur Angebotserstellung erforderlichen Aufwands ist die Angebotsfrist von 20 Kalendertagen angemessen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47259
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren führt die AG unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1 erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid. Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6R1EC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.