Begrünte Fassade - Betriebswerkstatt Betriebshof Stadtmitte Essen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begrünte Fassade - Betriebswerkstatt Betriebshof Stadtmitte Essen
Lieferung und Montage einer begrünten Fassade für die Süd- und Westseite der neuen Betriebswerkstatt der Ruhrbahn auf dem Betriebshof Stadtmitte Essen
Betriebshof, Beuststraße 45, 45139 Essen
Die Ruhrbahn GmbH sichert im Auftrag der Stadt die Mobilität der Bürger und verbindet die einzelnen Stadtteile mit Bus, U-Bahn und Straßenbahn. Sie ist Mitglied im Verkehrs-Verbund Rhein-Ruhr.
Eine der Aufgaben liegt im Bereich der Instandhaltung und des Neubaus der Infrastruktur für Busse und Straßenbahnen.
Dies bezieht sich sowohl auf die Streckennetze im Stadtgebiet Essen und Mülheim als auch auf die dazugehörigen baulichen Anlagen, Betriebshöfe, Verwaltungsgebäude und eine große Anzahl kleinerer Immobilien.
Die Ruhrbahn GmbH baut am Standort Essen eine neue Straßenbahnbetriebswerkstatt auf dem Betriebshof „Beuststraße“.
Der Betriebshof befindet sich angrenzend an den Stadtkern im Ostviertel von Essen. Nördlich befindet sich die Gerlingstraße und westlich die Goldschmidtstraße, an der sich auch die Zufahrt zum Betriebshof befindet. Ausgeschrieben werden hier Grünfassadenarbeiten (Wandgebundenes Begrünungssystem) für die Betriebswerkstatt inkl.:
- Lieferung und Montage einer begrünten Fassade, die in eine vorhandene Faserzementfassade integriert werden muss
- Entwicklungspflege für 2 Jahre
- Pflanzenschutz und Nachpflanzung
- Wartung und Inspektion für 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begrünung Fassade
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind auszudrucken, an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen mit dem Namen des Bieters und des Erstellers zu versehen und in Textform ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ELViS einzureichen und hochzuladen. Eine Einreichung der Angebote in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden. Das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis ist, wenn möglich, neben der langschriftlichen Form auch im Dateiformat GAEB.d84 einzureichen.
Eine inhaltliche Änderung der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere des Leistungsverzeichnisses und den Vorbemerkungen zum LV, kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Rückfragen sind bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebotsunterlagen zu stellen. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die in Ziffer I.1.) genannte Koordinatorin wird etwaige, weitere Informationen über die Bieterkommunikation Subreport ELViS anonymisiert an alle Bewerber versenden. Auch wenn der anonyme Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen möglich ist, wird die Registrierung als Bieter über das Portal subreport ELViS empfohlen, da nur so an der Bieterkommunikation teilgenommen werden kann.
Nicht bei subreport ELViS angemeldete Bieter müssen sich selbstständig über den aktuellen Stand der Ausschreibung und evtl. Aktualisierungen informieren.
Das Angebot muss aus Gründen der Revisionssicherheit über die in subreport ELViS dafür vorgesehene Funktion eingereicht werden.
Eine Einreichung von Angebotsunterlagen über die Bieterkommunikation oder per E-Mail ist nicht zulässig. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.