Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Desktop Services
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Desktop Services
Der Beschaffungsbedarf der Vergabe umfasst Dienstleistungen für die Erbringung von Leistungen im Bereich IT-Desktop- / IMAC-Services.
geplanter Beginn: 16.01.2023 (Beginn Transition), ab 01.03.2023 Produktivstart;
geplantes Ende: 15.01.2026;
Dauer: 3 Jahre, mit einmaliger Option auf Verlängerung um 1 Jahr;
Ergänzende Erläuterung zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.01.2023 und endet am 15.01.2026 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate zu gleichen Konditionen, sofern er nicht vom Auftraggeber bis spätestens 15.10.2025 gekündigt wird. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit inklusive der Verlängerungsoption 48 Monate (bis zum 15.01.2027). Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung beinhaltet keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
Der Vertrag endet vor Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert erreicht wird. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung beträgt maximal 150 Prozent der wertungsrelevanten Angebotssumme für 48 Monate gemäß des Preisblattes.
Bielefeld
Die Stadtwerke Bielefeld Gruppe (SWBG) sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Leistungen im Bereich IT-Desktop-/IMAC-Services im gesamten Bielefelder Stadtgebiet und den Außenstellen in Gütersloh und Hameln. Die Betreuung umfasst ca. 8.000 IT-Arbeitsplatzsysteme (APS) bei der SWBG und ihren Kunden. Hierzu zählen;
- Abwicklung von Incidents rund um den IT-Arbeitsplatz
- Umsetzen von Service Requests (u.a. Betankung von Rechnern, Auf- und Abbau von IT-Arbeitsplatzsystemen, Umzüge)
- Pflege CMDB
- Softwarepaketierung
- Transitionsphase zu Vertragsbeginn
- Exitunterstützung zum Vertragsende
Als optionale Leistungen werden Smartphone-Services sowie eine 24/7-Rufbereitschaft abgefragt.
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1.Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt,
2.Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3.Stufe: Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden bzw. aktuell abgewickelt werden.
Das Hauptangebot umfasst optionale Leistungen für Smartphone-Services und 24/7 Rufbereitschaft (siehe unter II.2.4).
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung seiner beruflichen Befähigung und persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Eigenerklärung in Anlage TNA, dort Vordruck 1);
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Vordruck 2 in Anlage TNA) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann - Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB (kein Vordruck);
3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck 3 in Anlage TNA);
4) Eigenerklärung Steuern und Abgaben (Vordruck 5 in Anlage TNA);
5) Auszug aus dem Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern Auszug aus vergleichbarem Register, bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate);
6) Eigenerklärung-NRW-Sanktionspaket 5-EU, Formular 523 EU;
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zu Haftpflichtversicherungsschutz und Umsatz (Eigenerklärung in Anlage TNA, dort Vordruck 4);
2) Angaben zum Bonitätsindex von Creditreform (Verband der Vereine Creditreform e.V.) bzw. Rating einer Risikoklasse (Eigenerklärung in Anlage TNA, dort Vordruck 4);
3) Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers, der innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre größer sein muss als 8 Mio. €;
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend), (siehe Anlage TNA, dort Vordruck 4);
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben einzureichen:
Gefordert sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen, und zwar:
Drei aktuell noch laufende oder spätestens am 31.12.2020 beendete Referenzprojekte, Größenordnung 5.000-10.000 betreute Clients für die nachfolgend beschriebenen Leistungen:
- Erbringung von Desktop Service (PCs, Notebooks und Peripherie, Tele-fonie, optional Smartphones/Tablets) Leistungen (Auf-/Abbau von Endgeräten; Software-Paketierung; Service-Management im Win10-Umfeld (In-cident-Handling 2nd Level Support)) als Vertragspartner;
- Davon mindestens 1 Projekt bei einem öffentlichen Auftraggeber;
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
Zum Zeitpunkt der Beauftragung muss eine Vertragsanlage zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO vom Auftragnehmer vollständig und nachvollziehbar ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Im Auftragsfall muss eine Vertragsanlage zu Informationssicherheitsanforderungen vom Auftragnehmer vollständig und nachvollziehbar ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Soweit der Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) in sachlicher Hinsicht eröffnet ist, gelten für diesen Auftrag dessen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Zweifeln bzgl. des Anwendungsbereiches wird auf die Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft).
Die Bestimmungen des Gesetzes sind in dem Fall im Rahmen der Auftragsausführung zwingend einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, die notwendigen Verpflichtungserklärungen vor Vertragsschluss, spätestens aber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung einzureichen.
Unabhängig von der Geltung des TVgG NRW ist der Auftragnehmer in jedem Fall verpflichtet, die Bestimmungen des MiLoG einzuhalten. Er wird diese Verpflichtung an seine Nachunternehmer weitergeben.
Weitere Details hierzu können der Anlage FB MA (Eigenerklärung Mindestanforderungen) entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich über die Ausschreibungsplattform “subreport” zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform “subreport”. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die unter Ziff. I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
6) Gemäß §15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
7) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU- Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.