Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 113-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Stahlbauarbeiten
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind umfangreiche Stahlbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Das Haupttragwerk der Halle besteht aus 10 Fachwerkbindern mit einer Spannweite von knapp 29m aus HEB Profilen und QR-Profilen.
Im Bereich der Rohbauöffnungen sind die Träger auf HEA-Stützen, im geschlossenen Bereich im Wandkopf aufgelagert.
Bedingt durch die Einhausung in Profilbauglas wird im Bereich der Öffnungen eine Winkelkonstruktion benötigt, um die Attika auszubilden und die oberen Rahmenprofile der U-Schalen befestigen zu können. Im Regelbereich wird auch eine Unterkonstruktion an den Rohbau gedübelt, um die Tragwinkel der Rahmenprofile befestigen zu können.
Als Dacheindeckung der Halle ist Trapezblech mit Akustiklochung und Sickenfüller vorgesehen. Die Dachfläche beträgt ca. 1150m².
Der Start des Neubaus ist nach Zeitplan mit Mitte September angesetzt. Voraussichtlich kann Anfang / Mitte November mit den Stahlbauarbeiten begonnen werden.
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Sportpark der Wallfahrtsstadt Werl, Höppe, 59457 Werl
Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach. Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie
fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm erreichbar.
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind umfangreiche Stahlbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Das Haupttragwerk der Halle besteht aus 10 Fachwerkbindern mit einer Spannweite von knapp 29m aus HEB Profilen und QR-Profilen.
Im Bereich der Rohbauöffnungen sind die Träger auf HEA-Stützen, im geschlossenen Bereich im Wandkopf aufgelagert.
Bedingt durch die Einhausung in Profilbauglas wird im Bereich der Öffnungen eine Winkelkonstruktion benötigt, um die Attika auszubilden und die oberen Rahmenprofile der U-Schalen befestigen zu können. Im Regelbereich wird auch eine Unterkonstruktion an den Rohbau gedübelt, um die Tragwinkel der Rahmenprofile befestigen zu können.
Als Dacheindeckung der Halle ist Trapezblech mit Akustiklochung und Sickenfüller vorgesehen. Die Dachfläche beträgt ca. 1150m².
Der Start des Neubaus ist nach Zeitplan mit Mitte September angesetzt. Voraussichtlich kann Anfang / Mitte November mit den Stahlbauarbeiten begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
- aktueller Handeslsregisterauszug,
- gültige Gewerbeanmeldung
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme für Haftpflichtschäden 1.000.000 Euro und für Personenschäden 2.000.000 Euro. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, ist vor einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde. Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor, auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
s. Vergabeunterlagen
Umlagen Bauwesenversicherung:
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.
Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
Sicherheitseinbehalt:
Liegt die Auftragssumme unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer, behält sich der Auftraggeber vor, bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von bis zu 10 % der auszuzahlenden Summe einzubehalten.
Zu beachten sind:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
- Besondere Vertragsbedingungen
- Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 12.08.2022.
- Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen.
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9WY5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
siehe § 160 Abs. 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
- siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU