Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_132_SH

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYGD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDYYGD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Heizöl

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_132_SH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09135000 Heizöle
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Heizöl. Die Bestellung erfolgt zeitnah d.h. umgehend nach Zuschlagserteilung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09135100 Heizöl
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster, Heizkraftwerk der WWU Orléansring 20 48149 Münster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Umfang der Leistung

Es handelt sich um eine Einmallieferung von 700.000 Liter Heizöl EL schwefelarm.

6.2 Mindestanforderungen

Heizöl, extra leicht nach DIN 51603 Teil 1 oder gleichwertig auf Volumenbasis 15GradC laut Eichgesetz, mit einem maximalen Gehalt an organisch gebundenen Stickstoff im Heizöl EL von 140 mg/kg nach Anhang B der DIN EN 267 (Ausgabe April 2010) anzubieten und zu lie-fern. Für den Nachweis des gebundenen Stickstoffs im Heizöl ist für jede Charge eine Analy-sebescheinigung beizufügen.

Die Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen.

6.3 Anlieferstelle/Erfüllungsort und -zeit

Anlieferstelle: Heizkraftwerk der Westf. Wilhelms-Universität Münster (WWU),

Orléans-Ring 20

48149 Münster,

Tanks: 3 x 500 m3 (Tanklager mit handelsüblichen Abladeplatz mit Füllanschluss)

Anlieferzeit: Montags bis Freitags zwischen 07:00 und 18:00 Uhr.

Der Anlieferzeitraum ist mit Herrn Wensing (Tel. 02[gelöscht], mobil: 0171 5626375 oder E-Mail: [gelöscht]) abzusprechen.

6.4 Lieferungsbedingungen

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr für seine Lieferungen und Leistungen bis zur Abnahme durch die aufgeführte Verbrauchsstelle am Erfüllungsort, dem Heizkraftwerk der Westf. Wil-helms-Universität. Sämtliche Lieferungen haben im geeigneten Tankwagen frei Verwen-dungsstelle abgefüllt in die Tankanlage der WWU zu erfolgen.

Die Lieferfahrzeuge müssen einen geeichten, temperaturkompensierenden Messzähler mit Bondrucker haben. Das Volumen des Öls muss auf einen Standardwert von 15 Grad herunter-gerechnet werden. Die Bondrucker müssen vor jedem Tankvorgang einen Nulldruck auf der Bondruckkarte aufweisen. Der mit der Übernahme des Heizöls Beauftragte hat den Zähler-stand vor Beginn und nach Beendigung der Pumpung (auch aus dem Bon-Drucker ersichtlich) auf dem Abnahmeprotokoll zu vermerken. Die Ladepapiere sind auf Verlangen vorzulegen.

Der Transport und die Tankbefüllung haben nach den jeweils neuesten gesetzlichen Bestim-mungen, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für brennbare Flüs-sigkeiten (TRbF) und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der jeweils gülti-gen gesetzlichen Regelungen Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes/der REACH-Verordnung in den von ihm gelieferten Produkten (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse) gem. den gesetzlichen Anzeigepflichten anzuzeigen sowie seine sich aus den Gesetzen ergebenden Pflichten als Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender (gem. REACH-VO) eines Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses zu erfüllen. Für das Produkt und seine Zusätze ist ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), Anhang II vorzulegen. Bei Änderung der Rechtslage ist ein neues Sicherheitsdatenblatt vorzu-legen.

Den Anweisungen der für die Annahme zuständigen Person ist Folge zu leisten. Bei der Anlie-ferung im Tankkraftwagen (TKW) können Proben für Untersuchungen durch die WWU entnom-men werden. Bei der Untersuchung festgestellte Abweichungen von der Forderung werden im Rahmen von Mängelansprüchen geregelt.

6.5 Bestellvorgang und weiteres Procedere

Die Bestellung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Zuschlagserteilung nach Ablauf der Stillhaltefrist (siehe Kap. 3.2).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung unverzüglich nach Zugang der Bestellung auszuführen und den hierfür zwischen ihm und dem Besteller abgestimmten und in der Be-stellung angegebenen Liefertermin nicht zu überschreiten. Die Belieferung hat in den übli-chen Dienststunden mit ordnungsgemäßen und prüfbaren Ladepapieren zu erfolgen. In Aus-nahmefällen können andere Lieferzeiten vereinbart werden.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Bestellung zu den üblichen Geschäftszeiten unter gleichbleibenden E-Mail Adressen, Telefon-oder Faxnummern entgegengenommen werden können.

6.6 Sicherheit

Die vom Auftragnehmer am Einsatzort zur Durchführung der Belieferung eingesetzten Mitar-beiter oder Dritte haben vor allem die Vorschriften zu beachten, die die WWU am Einsatzort allgemein oder speziell aus Gründen der Sicherheit erlassen hat. Der Auftragnehmer wird sein Personal verpflichten, sich hierüber unverzüglich nach Eintreffen am Einsatzort zu infor-mieren. Aus Gründen der Sicherheit kann die WWU verlangen, dass der Auftragnehmer ein-zelne Personen entweder nicht mit für den Auftraggeber durchzuführenden Arbeiten betraut oder sie unverzüglich davon entbindet.

6.7 Mängelansprüche

Der Anbieter/Auftragnehmer versichert bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, dass das Heizöl in einwandfreier Qualität zur Auslieferung kommt.

Bei der Belieferung verursachte Schäden (z.B. an Grünflächen, Gehwegen, Fahrwegen, Fas-saden usw.) sind unverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben. Die Tankzufahr-ten sind zweckorientiert durch den Auftraggeber angelegt worden.

Die Behebung von Mängeln ist unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Anzeige der Dienststelle durch den Lieferanten oder seinen Fachbeauftragten zu beginnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/08/2022
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Eigenerklärung Ausschlussgründe

Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung gemäß Vordruck ("Eigenerklärung Ausschlussgründe 521 EU")

-Handelsregisterauszug

Bitte fügen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug bei.

Eigenerklärung Sanktionspaket

Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung gemäß Vor-druck ("Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" auf Formular 523 EU)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Nachweis Haftpflichtversicherung

Bitte fügen Sie die Bestätigung des Versicherers über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die versicherten Schadensarten und die vereinbarte Deckungssumme bei. Die WWU fordert eine Mindestdeckung von 3 Mio. Euro jeweils für Sach- und Personenschäden pro Jahr kumuliert auf alle Schadensfälle.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Der Anbieter hat Erfahrungen in den von ihm angebotenen Bereichen durch Vorlage einer Referenzliste darzustellen. Die Liste ist durch mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 2019) zu belegen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 12:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).

Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.

Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.

Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.

Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYGD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Absatz 2 GWB

Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB

Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2022

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