Rahmenvereinbarung für Cisco Netzwerk Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Cisco Netzwerk Komponenten
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support und die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Dieser Vertrag soll es dem Klinikum ermöglichen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft aus einer Hand die benötigten Produkte/Leistungen zu beauftragen. Es sollen je nach Anforderungen / System als Supportleistungen entweder Partnersupport oder direkt CiscoSmartNet Support sowie ein Dienstleistungs-Rahmenvereinbarung für zusätzlich benötigte Dienstleistungen wie z.B. Projektleitung, Migrationsunterstützung oder Konzeptionierung abgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer muss für den Hersteller Cisco Systems in allen Cisco Technologien bzw. Produkten ein umfassendes Know-How und Lösungsportfolio anbieten sowie höchstqualitativ supporten können.
"Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support und die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Dieser Vertrag soll es dem Klinikum ermöglichen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft aus einer Hand die benötigten Produkte/Leistungen zu beauftragen. Es sollen je nach Anforderungen / System als Supportleistungen entweder Partnersupport oder direkt CiscoSmartNet Support sowie ein Dienstleistungs-Rahmenvereinbarung für zusätzlich benötigte Dienstleistungen wie z.B. Projektleitung, Migrationsunterstützung oder Konzeptionierung abgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer muss für den Hersteller Cisco Systems in allen Cisco Technologien bzw. Produkten ein umfassendes Know-How und Lösungsportfolio anbieten sowie höchstqualitativ supporten können.
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"
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support und die Erbringung von Dienstleistungen für die komplexe IT-Netzwerk Infrastruktur im Konzerns Klinikum Heidelberg.
Die derzeit eingesetzten Infrastruktur Komponenten sollen ertüchtigt werden, bzw. sollen Erweiterungenn konsistent umgesetzt werden. Die Systeme / Systemkomponenten sollen sowohl einzeln, als auch im Rahmen von Sammelbestellungen während der Laufzeit des Vereinbarung verteilt beauftragt werden. Ebenso sollen die hierzu benötigten Dienstleistungen / Consulting zur Konzeptionierung / Erweiterungen / Migrationen und auch zum Betrieb der eingesetzten Systeme sukzessive während der Laufzeit des Vereinbarung beauftragt werden.
Universitätsklinikum Heidelberg - Zentrum für Informations- und Medizintechnik Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg
Das Zentrum für Informations- und Medizintechnik am UKHD (ZIM) stellt u.a. eine umfangreiche und komplexe IT-Netzwerk Infrastruktur im Konzerns Klinikum Heidelberg bereit. Diese Infrastruktur muss im Rahmen der verfügbaren Budgets regelmäßig aktualisiert, ertüchtigt und erweitert werden. Bei einem Ausfall dieser Infrastruktur bzw. einem Sicherheitsvorfall können Gefahren für den Leib und das Leben unserer Patienten nicht ausgeschlossen werden. Daher müssen bei Ertüchtigungen und Erweiterungen dieser Kommunikations-Infrastruktur die maximal mögliche Verfügbarkeit, Sicherheit und Performanz bei gleichzeitiger Minimierung der Betriebsaufwände gewährleistet und stringent umgesetzt werden. Ebenso bedingen diese strategischen Ziele zwingend, ein homogen aufgebautes und zentral verwaltetes Kommunikations-Gesamtsystem, in dem ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco Systems Inc. zum Einsatz kommen. Aus diesen Gründen werden Zuge der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung lediglich Produkte des Herstellers Cisco zugelassen. Ein Komplettaustausch aller vorhandenen Netzwerk Infrastruktur Komponenten ist hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit nicht umsetzbar. Wir suchen im Rahmen der Ausschreibung einen verlässlichen Partner der in dem vorhandenen komplexen Umfeld mit entsprechendem Know-How, der die von uns nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent erbringen kann. Insbesondere sind bei den Dienstleistungen als auch bei Lieferung und Support für Erweiterungen tiefgreifende Kenntnisse beim Zusammenwirken der bei uns zum Einsatz kommenden Produkte essentiell.
Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support und die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Dieser Vertrag soll es dem Klinikum ermöglichen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft aus einer Hand die benötigten Produkte/Leistungen zu beauftragen. Es sollen je nach Anforderungen / System als Supportleistungen entweder Partnersupport oder direkt CiscoSmartNet Support sowie ein Dienstleistungs-Rahmenvereinbarung für zusätzlich benötigte Dienstleistungen wie z.B. Projektleitung, Migrationsunterstützung oder Konzeptionierung abgeschlossen werden.
Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr (Maximal 48 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.4 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
Vergabeunterlagen 2022-031 Version 1.0
Anmietung von IT-Flächen in einem Dienstleistungsrechenzentrum Seite 18 von 41
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
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Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.2 "Angabe über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer werden zur Bestätigung der Erklärung vorgelegt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
EA1: Der Auftragnehmer muss nach ISO27001:2013 oder vergleichbar zertifiziert sein - ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA2: Der Auftragnehmer muss nach ISO45001:2018 oder vergleichbar zertifiziert sein - ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA3: Der Auftragnehmer bestätigt das er den offiziellen Cisco Partner Status Gold nachweisen kann.
EA4: Es werden drei Referenzprojekte /-Kunden nach anschließender Anforderung und in vergleichbarer Größenordnung aus den letzten fünf Jahren gefordert.
Es können nur Referenzkunden aus den Bereichen Universitätsklinika oder der öffentlichen Verwaltung genannt werden.
Für jede Referenz muss ein Ansprechpartner namentlich inkl. Telefonnummer und Email-Adresse benannt werden. Dessen Einwilligung zum Informationsaustausch muss durch den AN im Vorfeld eingeholt werden. Angaben zur Referenz ohne korrekte Kontaktangaben und Einwilligung werden als nicht abgegeben gewertet.
Für den Nachweis bitte jeweils entsprechende Excel Sheets nutzen."
Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Eigenerklärung nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG), dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; ein Entgelt zu zahlen, das nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben einer aufgrund von § 4 Absatz 3 MiArbG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, an die das Unternehmen aufgrund des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gebunden ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit bekannt die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben für diese Erklärung die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.6 "Erklärung nach § 19 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Tariftreueerklärung" zu verwenden und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 1 "Eignungsnachweise" vollständig auszufüllen und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Der Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YY1J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information d
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de