Upgrade für cw-X-Band EPR Spectrometer
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kofo.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade für cw-X-Band EPR Spectrometer
Kauf von Komponenten für EPR Spektrometer: E-500-C Console System, ELEXSYSY E500 X-Band CW EPR-Konsolensystem; ER049X X-Band MW Bridge Super X ultra-rauscharme CW X-Band Mikrowellenbrücke,
ER051Q-C !-Band MW Bridge
Mülheim an der Ruhr
Die wissenschaftliche Abteilung betreibt experimentelle Labore für Magnetismus und Spektroskopie. Die Aufrüstung des cw-X-Band-EPR-Spektrometers hat folgende Ziele: - Ersatz der mehr als 20 Jahre alten zentralen Steuereinheit, der Konsole, der Mikrowellenerzeugungs- und
und Detektionseinheit sowie der Mikrowellenbrücke. Ziel ist die Steigerung der Empfindlichkeit und des Signal-Rausch-Verhältnisses mit der Möglichkeit einer schnelleren Datenerfassung und einer besseren Zeitauflösung zur Erkennung von zeitabhängigen Probenschwankungen durch modernere Spektrometertechnik. sowie die Erweiterung der Spektrometerkonfiguration für einen einfachen und schnellen Wechsel zur Q-Band-Frequenz, um z.B. Phänomene zu untersuchen, die sich aus konkurrierenden Wechselwirkungen in den betreffenden Verbindungen ergeben. Außerdem soll die vorgeschlagene Option für Q-Band
Messungen neue Experimente ermöglichen, z.B. Kreuzmessungen bei verschiedenen Frequenzen, um konkurrierende Wechselwirkungen abzugrenzen, z. B. für konkurrierende Zeeman-, Nullfeld- und Feldaufspaltung und Hyperfeinwechselwirkung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Bei der dargestellten Beschaffung handelt es sich um eine ausschließlich für Forschungszwecke eingesetzte Leistung gem. § 14 (4.) 4. und 5. VgV. Ein vorhandenes Spektrometer des Herstellers BRUKER muss für diese Zwecke umgebaut bzw. aufgerüstet werden. Der Einsatz von Erweiterungen anderer Hersteller ist nicht möglich. Weiterhin sichert der Hersteller seine Entwicklungen teilweise mit Patenten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bruker.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).