Thermische Verwertung von Rechengut von den Klärwerken Düsseldorf Nord und Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thermische Verwertung von Rechengut von den Klärwerken Düsseldorf Nord und Süd
Thermische Verwertung von Rechengut von den Klärwerken Düsseldorf Nord und Süd
Stadtentwässerungsbetrieb
Klärwerk Düsseldorf-Nord
Isseldyk 60
40667 Meerbusch sowie
Stadtentwässerungsbetrieb
Klärwerk Düsseldorf-Süd
Auf dem Draap 15
40221 Düsseldorf.
Für Süd beträgt die Gesamtmasse ca. 898 m³ pro Jahr.
Es sind 6 Container von jeweils 22 m³ vorzuhalten.
Für Nord beträgt die Gesamtmasse ca. 693 m³ pro Jahr.
Es sind 7 Container von jeweils 22 m³ vorzuhalten.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angebotsschreiben, LV mit Preisen, Name und Anschrift des Bieters sowie Ansprechpartner mit Email und Telefonnummer; - ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe; - ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich; - ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich, - ZV 5 Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe, sofern erforderlich.
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe: für Personenschäden 5 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 2 Mio EUR; KFZ Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme nach Umweltschadens- gesetz von 1 Mio. Euro; Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro.
- Umsatz im Bereich der Rechengutentsorgung in den letzten 3 Jahren; - Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen; - Beschreibung von Transport und Verwiegung; - Darstellung des Abfallwegs von Abholung über ggf. Zwischenlager, Aufbereitung, Verwertung und sonstiger erforderlicher Zwischenwege Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten Anlagenkapazität und Laufzeit; Beschreibung des technischen Verfahrens Darstellung des Aufbereitungsverfahren bis hin zu Erfüllung des notwendigen Heizwerts gemäß KrW-/AbfG Darstellung der Entsorgungssicherheit, dies kann durch zwei redundante Verwertungswege oder ein entsprechend großes Zwischenlager gewährleistet sein Nachweis erforderlicher Genehmigungen aller Beteiligten Entfernung zur abschließenden (Haupt-)Verwertungsanlage inkl. aller ggf. zusätzlicher Verfahrensschritte (z.B. zusätzliche Zwischenlagerung). Es wird die kürzeste Entfernung des Hauptweges angesetzt gemäß google-maps. Werden mehrere mögliche Verwertungsanlagen genannt, wird die mit der größten Entfernung gewertet.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung (Frau Dr. Kleiner, 0211-8997411) vorgenommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.