Koordinationsstelle der Plattform forschungsinteressierter Öko-Betriebe Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0056-22-I-B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Koordinationsstelle der Plattform forschungsinteressierter Öko-Betriebe
Koordinationsstelle der Plattform forschungsinteressierter Öko-Betriebe
Vor Ort beim Auftragnehmer.
Aufbau und die Betreuung der "Plattform forschungsinteressierter Öko-Betriebe" in der Rolle als Koordinationsstelle. Dabei hat der Auftragnehmer zur Unterstützung der praxisnahen Öko-Forschung Vernetzungsstrukturen und -angebote für die Akteure aus Praxis, Beratung und Forschung, mit dem Ziel forschungsinteressierte Öko-Betriebe mit Forschungsinstitutionen für ein konkretes praxisnahes Forschungsprojekt zusammenzubringen und eine projektübergreifende Vernetzung herzustellen, zu schaffen. An bestehende Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene ist anzuknüpfen.
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages um weitere zwei Jahre.
Bedarfsoption "Ausbaustufe 2": Wenn der Auftraggeber die Option zur Ausbaustufe 2 zieht, sind in der Ausbaustufe 2 zusätzlich zur Hauptleistung folgende Leistungen/Aufgaben umzusetzen (wie in der Vergabeunterlagen (Anlage 1) ausgeführt):
1. Themenspezifische, projektunabhängige Vernetzung der Beteiligten (Öko-Betriebe sowie Vertretende aus Beratung und Forschung).
2. Konzeption der Erweiterung des Online-Angebotes mit Datenbank (z. B. Steckbriefe von Akteuren aus Forschung und Beratung sowie um Vernetzungstools).
3. Erweiterung der Überblicksdarstellung auf www.oekolandbau.de um weitere aktive Projektnetzwerke im Öko-Landbau.
4. Stärkung der "Stimme der Praxis" (z. B. durch die Erfassung von Forschungsbedarfen aus Praxissicht und Weiterentwicklungsmöglichkeiten).
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u.a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
• Umsätze
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 2 VgV sind Angaben zum
- Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) und
- Umsatz mit Leistungen, die im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags liegen, ebenfalls für die letzten drei Geschäftsjahre
zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sollen sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, d.h. die angegebenen Umsatzzahlen rechtfertigen die Prognose, dass der Bieter über die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV).
• Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Nachweis von geeigneten Referenzen (mindestens eine soweit nicht anders angegeben) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten (höchstens drei) Jahren er-brachten wesentlichen Leistungen. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
1. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Akteuren aus Praxis, Beratung und Forschung (mindestens zwei Referenzen)
2. Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft, insbesondere der landwirtschaftlichen Primärerzeugung (mindestens zwei Referenzen)
3. Erfahrung im Aufbau und der Betreuung von interdisziplinären Netzwerken
4. Erfahrungen und Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
5. Kenntnisse und Erfahrung in der Pflege von webbasierten Datenbanken
6. Erfahrung in der Organisation von Vernetzungsveranstaltungen und der Anwendung von digitalen Vernetzungstools für Akteure der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Zusätzlich zu den unter III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen hat der Bieter
• das Leistungsverzeichnis,
• die Angebotsbestätigung
• ein Angebotskonzept und
• eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen).
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes
zu beachten.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und zu § 21 AEntG sowie zur Einhaltung des Datenschutzrechts und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (siehe Vergabeunterlagen) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,
aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Weiterhin ist die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
G)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.