Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA Los 2: Unmittelbare Bundesverwaltung (ohne ITZBund) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.07 - 9906/22/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA Los 2: Unmittelbare Bundesverwaltung (ohne ITZBund)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA. Diese untergliedern sich in die folgenden vier Beratungsfelder:
- Strategische Beratung zum SAP-Einsatz
- Projektbegleitender Beratungsservice
- Klassische SAP-Einführung / Migration
- Begleitung/Betreuung von SAP-Umgebungen
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Die weiteren Lose lauten:
Los 1:
Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA für ITZ Bund
ZIB 14.07 - 9906/22/VV : 1
Los 3:
Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA für die mittelbare Bundesverwaltung und Zuwendungsempfänger
ZIB 14.07 - 9906/22/VV : 3
Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung. Für die unter diesem Los (Los 2) zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein voraussichtliches Abrufvolumen von bis zu 47.874.500,00 € netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert.
Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Für die Lose 1 bis 3 gelten keine Angebots- oder Zuschlagslimitierungen. Beachten Sie jedoch bitte, dass, wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehr als ein Los teilnehmen möchten, die in der Auftragsbekanntmachung des jeweiligen Loses unter "Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben" geforderten quantitativen Mindestanforderungen an den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, an die Anzahl der Mitarbeitenden und an die Anzahl der Beratenden summiert erfüllt sein müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 25.000.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehrere Lose teilnehmen, beachten Sie bitte Ziffer II.2.14 der Bekanntmachung.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
- mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB,
- der Leistungsumfang der Referenzen muss in Summe die vier Beratungsfelder Strategische Beratung zum SAP-Einsatz, Projektbegleitender Beratungsservice im SAP-Umfeld HANA, Klassische SAP-Einführung / Migration und Begleitung / Betreuung von produktiven SAP-Umgebungen abdecken,
- Leistungsumfang von mindestens 30 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschäftigtenzahl:
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitenden pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird eine Anzahl von mindestens 100 Gesamt-Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Darüber hinaus werden 40 Mitarbeitenden im einschlägigen Leistungsbereich (SAP Beratung) gefordert.
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis durch Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Qualitätsmanagementsystem:
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises (z.B. Zertifizierungsnachweis oder Eigenerklärung), dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement vergleichbar DIN EN ISO 9001: 2015 erfüllt.
Wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehrere Lose teilnehmen, beachten Sie bitte Ziffer II.2.14 der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Abrufberechtigte Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Auswärtiges Amt
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Eisenbahn-Bundesamt
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert-Koch-Institut
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
2) Neben Erklärungen und Nachweisen zur Eignung sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- Dokument Unternehmensdaten
- Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen
- Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung Scientology
- Verpflichtungserklärung VS-NfD
- Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
- Katalogdaten KdBund
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.