Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Integration IN Arbeit" (INA-2022) - Kreisweit Referenznummer der Bekanntmachung: 391 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Integration IN Arbeit" (INA-2022) - Kreisweit
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Integration IN Arbeit" (INA-2022) - Kreisweit
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Eingliederungsaussichten der o.g. Zielgruppe durch zielorientiertes und individuelles Heranführen an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt liegt auf der Feststellung von Kernkompetenzen für berufliche Tätigkeiten und die Ausrichtung auf den so zur Verfügung stehenden Arbeitsmarkt. Durch die Nutzung von Praktika bei Arbeitgebern sollen Interessen geweckt, Vorurteile z.B. gegenüber Handwerk & Service abgebaut, sowie die direkte Anbindung an einen Arbeitgeber realisiert werden. Mit Hilfe dieser Praktika sollen auch Defizite erkannt und zielgerichtet durch überwiegend Kurzqualifikationen ausgeglichen werden.
Die Maßnahme wird mit einer 12-monatigen Vertragslaufzeit und zwei weiteren Vertragsoptions-Zeiten (je 12 Monate) für die Standorte Minden und Bad Oeynhausen/Lübbecke im Wechsel ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültige Zulassung als Träger für Maßnahmen der Arbeitsförderung gem § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Grundsatz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.