F34.1 Fachplanungsleistungen IT-Infrastrukturplanung und Smart Building Referenznummer der Bekanntmachung: StBo ZD31 HdW F34.1 OV_2022_IT/SB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.convis.com
Abschnitt II: Gegenstand
F34.1 Fachplanungsleistungen IT-Infrastrukturplanung und Smart Building
Fachplanungsleistungen der IT-Infrastrukturplanung und
Smart Building für die Sanierung / Erweiterung / Neubau des
"Haus des Wissens" in der Bochumer Innenstadt, Ecke Willy-
Brandt-Platz / Viktoriastraße mit Volkshochschule,
Stadtbücherei und UniverCity sowie einer Markthalle im
ehemaligen "Telekomblock" in der Bochumer Innenstadt
Haus des Wissens 44777 Bochum
Die Stadt Bochum plant im historischen Postgebäude vis à vis zum Rathaus am Willy-Brandt-Platz das Haus des Wissens (HdW, Arbeitstitel) zu verwirklichen. Das Herzstück des HdW bilden der bisherige Zentralstandort der Stadtbibliothek, die Volkshochschule Bochum, der Zusammenschluss Bochumer Hochschulen (UniverCity) und eine Markthalle. Diese Angebote sollen im Zuge der Planung und Konzeption des Gebäudes für ein zukunftsweisendes Haus inhaltlich und räumlich neu gedacht werden. Federführend wird hierfür das von der Stadt installierte Projektbüro sein, das seit 2019 und weiter planungsbegleitend das Gebäude- und Nutzungskonzept erarbeitet. Es soll ein offener, großstädtischer Begegnungsort entstehen, der Maßstäbe für das lebenslange Lernen, Erleben und Erfahren setzt. Die besondere Herausforderung wird in der Umsetzung dieser neuartigen Anforderungen an die Nutzbarkeit und die Qualität öffentlicher Räume liegen.
Der Bestand umfasst etwa 16.730 m² BGF (ohne Innenhof), von denen voraussichtlich etwa 16.000 m²für die neuen Funktionen nutzbar sind. Die vorhandene Technik der Telekom und die historische Fassade zur Viktoriastraße und zum Willy-Brand-Platz sollen beibehalten werden. Gemäß Auslobung sollen durch den architektonischen Entwurf im Bestandsgebäude und dem Innenhof 13.500 m² Nutzfläche entwickelt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Zu 1: In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 700.000 EUR im
Bereich Medienplanung erreicht worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der AG behält sich vor noch vor
Bezuschlagung Dritterklärungen einzufordern.
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, Nachweis durch Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung.
Zu 2: Deckungssumme: 5,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 5,0 Mio. EUR (sonstige Schäden), jeweils 2-fach maximiert. Der
Nachweis kann durch eine Versicherungsbestätigung (Kopie) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungs-gebers, im
Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder Eigenerklärung im Auftragsfall eine entsprechende
Versicherung abzuschließen, erbracht werden.
1. Nachweis der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
2. Nachweis der persönlichen Qualifikation des Projektleiters
3. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Aktive Netzwerktechnik LAN
4. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN
5. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Rechenzentrumsdienstleistung
6. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Inhouse Mobilfunk
7.Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Informationssicherheitskonzept
Zu 1: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber / Geschäftsführer - über mindestens fünf Beschäftigte mit entsprechender fachlicher Eignung (B.Eng / M.Eng. / B.Sc. / M.Sc. / Dipl. Ing.) verfügen.
Zu 2: Nachfolgende Zertifikate müssen vorliegen. Hinweis: Gemäß Vertrag §5, Ziffer 5.14 gilt: Bei einem Wechsel des/der Projektleiters/Projektleiterin des Auftragnehmers ist die Zustimmung der AG einzuholen. Die AG kann die Zustimmung verwehren, wenn der Ersatz nicht die zuvor beschriebenen Anforderungen erfüllt. Der/die Projektleiter:in des Auftragnehmers (bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmer auch für deren Projektleiter:innen) muss mindestens ein Zertifikat für den PRINCE2 Practitioner oder den IPMA Level C (Projektmanager) vorweisen können. Das Zertifikat muss nach dem 14.07.2017 und vor dem 14.07.2022 ausgestellt worden sein. Der/die Projektleiter:in des Auftragnehmers muss mindestens ein Zertifikat für ITIl v3 oder ITIl v4 vorweisen können. Das Zertifikat muss nach dem 14.07.2017 und vor dem 14.07.2022 ausgestellt worden sein. Der/die Projektleiter:in des Auftragnehmers muss mindestens ein Zertifikat für den BSI IT-Grundschutz-Praktiker vorweisen können. Das Zertifikat muss nach dem 14.07.2017 und vor dem 14.07.2022 ausgestellt worden sein.
Zu 3: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Aktive Netzwerktechnik LAN vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Aktiven Netzwerktechnik für Bauvorhaben im Hochbau mit folgenden Merkmalen handelt (alle Merkmale müssen erfüllts ein):
- Access-Switche für Multigigabitanbindung (z.B. für WLAN-AccessPoints)
- Access-Switche für Glasfaseranbindung in der Tertiärverkabelung (z.B. für mobile Switch-Racks) - Collapsed Core Switche, Firewalls und Internetzugänge
- Network Access Controlling für Bring-Your-Own-Devide-Geräte
Die anrechenbaren Kosten der gesamten IT-Infrastrukturtechnik (aktiv) muss 500.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Planungsleistungen der Ausführungsplanungen abgeschlossen). Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Aktive Netzwerktechnik LAN, Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN, Rechenzentrumsdienstleistung, Inhouse Mobilfunk, Informationssicherheitskonzept, IT-Betriebskonzept, Smart Building und Terminplanung) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des n Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurze textliche Darstellung.
Zu 4: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Aktiven Netzwerktechnik für Bauvorhaben im Hochbau mit folgenden Merkmalen handelt (alle Merkmale müssen erfüllts ein):
- WLAN Netz als High Definition WLAN
- WLAN AccessPoints mit Multigigabit Uplink
- Frequenzbänder 2,4 GHz und 5 GHz
- Network Access Controlling für Bring-Your-Own-Devide-Geräte
Die anrechenbaren Kosten der gesamten IT-Infrastrukturtechnik (aktiv) muss 500.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Planungsleistungen der
Ausführungsplanungen abgeschlossen). Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Aktive Netzwerktechnik LAN, Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN, Rechenzentrumsdienstleistung, Inhouse Mobilfunk, Informationssicherheitskonzept, IT-Betriebskonzept, Smart Building und Terminplanung) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurze textliche Darstellung.
Zu 5: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Rechenzentrumsdienstleistung vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen für Rechenzentren mit folgenden Merkmalen handelt (alle Merkmale müssen erfüllt sein):
- Standortredundanz
- Auslegung Blade- und Rackserver
- Auslegung von Virtualisierungsumgebung
- Cybersecuritykonzept Die anrechenbaren Kosten der gesamten IT-Infrastrukturtechnik (aktiv) muss 500.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Planungsleistungen der Ausführungsplanungen abgeschlossen). Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Aktive Netzwerktechnik LAN, Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN, Rechenzentrumsdienstleistung, Inhouse Mobilfunk, Informationssicherheitskonzept, IT-Betriebskonzept, Smart Building und Terminplanung) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurze textliche Darstellung.
Zu 6: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Inhouse Mobilfunk vorzulegen. Die
Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Inhouse Mobilfunks für Bauvorhaben im Hochbau mit folgenden Merkmalen handelt (alle Merkmale müssen erfüllt sein):
- Durchführung der iBWave Planung nach marktüblichen Standards und Übergabe an einen Carrier
- 3G oder 4G oder 5G mit jeweils unterliegendem 2G Netz
Die anrechenbaren Kosten der gesamten IT-Infrastrukturtechnik (aktiv) muss 100.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Planungsleistungen der Ausführungsplanungen abgeschlossen). Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Aktive Netzwerktechnik LAN, Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN, Rechenzentrumsdienstleistung, Inhouse Mobilfunk, Informationssicherheitskonzept, IT-Betriebskonzept, Smart Building und Terminplanung) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurze textliche Darstellung.
Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Informationssicherheitskonzept vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Beratungsleistungen zu einem Informationssicherheitskonzept in Anlehnung an BSI IT-Grundschutz handelt. Das Gesamthonorar der Beratungsleistungen muss 50.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Schlussrechnung gestellt). Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Aktive Netzwerktechnik LAN, Aktive Netzwerktechnik HD-WLAN, Rechenzentrumsdienstleistung, Inhouse Mobilfunk, Informationssicherheitskonzept, IT-Betriebskonzept, Smart Building und Terminplanung) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurze textliche Darstellung.
1. Rechtsform einer evtl. Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
2. Sonstige besondere Bedingungen:
Vor Zuschlagserteilung sind folgende Erklärungen vom Bestbieter innerhalb von 3 -5 Werktagen einzureichen:
a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz(TVgG-NRW).
Diese Erklärung ist gem. § 5 TVgG-NRW auch für evtl. Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften,soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, einzureichen.
b) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
c) Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen(BVB Tariftreue) sind Vertragsbestandteil.
3. Angaben zur Kalkulation auf Anforderung des AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDBSE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).