Objektplanung Fassadensanierung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5308/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Fassadensanierung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Hamm
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist ein Schulkomplex, der 1975 als Schulzentrum der Gemeinde Uentrop errichtet wurde. Es ist geplant die komplette Fassade inklusive der Fenster, Verschattung und Blitzschutz zu erneuern. Eine zeitnahe Sanierung der Fassade ist dringend erforderlich.
Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen.
Hamm 59065 Hamm
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bildet sich aus drei Gebäudeteilen: dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1975 (inkl. Verwaltung, Cafeteria und naturwissenschaftlichem Trakt), einem Erweiterungsbau aus dem Jahre 1999 und der Sporthalle (ebenfalls aus dem Entstehungsjahr). Speziell im Hauptgebäude fanden in den letzten Jahren diverse Sanierungsmaßnahmen statt. So wurde eine Dachsanierung im letzten Jahr abgeschlossen.
Die vorgehängten Fassadenplatten aus Beton sowie die tragende Unterkonstruktion weisen Schäden durch Korrosion und Abplatzungen auf. Die Dämmung wurde durch Tierfraß und Umwelteinflüsse stark zersetzt. Die Verglasung der bauzeitlichen Metallfenster ist zum Teil durch Witterung eingetrübt. Die gesamte Fassade ist abgängig und entspricht nicht dem heutigen Standard des Wärmeschutzes.
Der Auftragnehmer soll ein Konzept entwickeln, das sich gestalterisch zum bestehenden Gebäudekomplex und in die Umgebung einfügt und das zugleich wirtschaftlich und nach aktuellen Vorgaben nachhaltig ist. Vorschläge zu einer nach Fertigstellung pflegeleichten und für ein Schulgebäude praktikablen Fassadenbegrünung sind wünschenswert.
Gegenstand der Maßnahme sind ebenfalls der Blitzschutz, die Dachentwässerung / Überlauf sowie unmittelbare Anschlussarbeiten an Attika und Außenanlagen, die evtl. durch das Gerüst zerstört wurden.
Eine mögliche Förderung soll im Zuge der Entwurfsplanung abgefragt werden. Ein Effizienzgebäude 100 (nach BEG) wird angestrebt.
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude für dieses Vorhaben. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11). Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Sanierung der Fassade eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten nur für die Außenwände und Fassaden (Kostengruppe 330 entspr. DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.09.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.09.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Das Bestandsgebäude verfügte vor der Fassadensanierung über eine vorgehängte Betonfassade. (Gewicht 20%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauausführungsleistungen bei fortlaufendem Betrieb in dem von den Baumaßnahmen betroffenen Gebäude, bei bereits abgeschlossener LPh 8 (Gewicht 15%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen für Außenwände und Fassaden (Kostengruppe 330 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPh 4, falls eine Baugenehmigung nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung erforderlich sein sollte), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 8) und 4. Beauftragungsstufe (Leistungsphase 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Sanierung der Fassade eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten nur für die Außenwände und Fassaden (Kostengruppe 330 entspr. DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.09.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.09.2017.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRWKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland