Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze Referenznummer der Bekanntmachung: 21/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze
Der Kreis Düren (nachfolgend: "Auftraggeber") beabsichtigt, sich auf Basis einer politischen Beschlusslage und mit der Zustimmung aller 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden am sog. Graue-Flecken-Programm nach der Förderrichtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 (FörderRiL Gigabit) zu beteiligen und so die Versorgung des Kreises Düren mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten weiter zu verbessern.
Für die Vorbereitung und Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und eines oder mehrerer Vergabeverfahren zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue NGA-Flecken") des Kreises Düren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Ziff. 3.1 FörderRiL Gigabit sowie zur Unterstützung bei der Abwicklung des Förderverfahrens im Zuge des geförderten Breitbandausbaus werden Beratungsleistungen auf fachlich-technischer Ebene benötigt. Ziel dieser Ausschreibung ist daher die Beauftragung der entsprechenden technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die Leistungen bis zur Erstellung einer Entscheidungs- und Ausbaustrategie, auf deren Grundlage ein Förderantrag oder mehrere Förderanträge vorbereitet werden sollen. Näheres zur stufenweisen Beauftragung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter Ziff. II.2.
Kreis Düren
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Erteilung eines Auftrags über die erforderlichen technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und eines oder mehrerer Vergabeverfahren zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue NGA-Flecken") des Kreises Düren sowie zur Unterstützung bei der Abwicklung des Förderverfahrens im Zuge des geförderten Breitbandausbaus.
Der Kreis hat eine Beratungsförderung nach Ziff. 3.3 FörderRiL Gigabit für vier Clustergebiete beantragt und bewilligt bekommen. Für diese Ausschreibung werden die vier Fördergegenstände wie-der in ein Los gebündelt, um die Leistung "aus einer Hand" zu erhalten. Die Leistungserbringung und Abrechnung erfolgt jedoch für jeden Fördergegenstand getrennt.
Nach der FörderRiL Gigabit und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 26.04.2021 (Gigabit-Rahmenregelung) sollen ab dem 01.01.2023 die Aufgreifschwellen herabgesetzt werden, sodass auch sog. "dunkelgraue Flecken", die über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload) verfügen, förderfähig sein sollen. Der Kreis behält sich vor, im laufenden Auftrag unter Beachtung des Beihilfe-, Förder- und Vergaberechts auf die dunkelgrauen Flecken überzugehen, wenn als Ergebnis der ersten Stufe ein Förderantrag im Rahmen des hellgrauen Flecken-Programms nicht für sinnvoll und empfehlenswert erachtet wird, oder den Auftrag um die dunkelgrauen Flecken zu erweitern. Die Auftragserteilung für die dunkelgrauen Flecken hängt in jedem Fall davon ab, dass dem Kreis hierfür die erforderlichen Fördermittel, insbesondere für die Beratungsleistung gewährt werden und die Finanzierbarkeit sichergestellt ist. Es wird daher nochmals klargestellt, dass Gegenstand des Auftrags zunächst nur die Beratung im Rahmen der hellgrauen Flecken und noch nicht der dunkelgrauen Flecken ist.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYXYJ/documents heruntergeladen werden können.
Der Kreis behält sich vor, im laufenden Auftrag unter Beachtung des Beihilfe-, Förder- und Vergabe-rechts auf die dunkelgrauen Flecken überzugehen, wenn als Ergebnis der ersten Stufe ein Förderantrag im Rahmen des hellgrauen Flecken-Programms nicht für sinnvoll und empfehlenswert erachtet wird, oder den Auftrag um die dunkelgrauen-Flecken zu erweitern. Die nachstehenden Leistungen enthalten daher entsprechende Optionen. Die optionale Auftragserteilung für die dunkelgrauen Flecken hängt in jedem Fall davon ab, dass die "dunkelgrauen Flecken" förderfähig sind, also eine entsprechende neue Förderrichtlinie des Bundes nebst Ko-Finanzierungsrichtlinie des Landes in Kraft getreten ist, dem Kreis hierfür die erforderlichen Fördermittel, insbesondere auch für die Beratungsleistung gewährt werden und die Finanzierbarkeit sichergestellt ist. Es wird daher nochmals klargestellt, dass Gegenstand des Auftrags zunächst nur die Beratung im Rahmen der hellgrauen Flecken und noch nicht der dunkelgrauen Flecken ist (vgl. auch Ziff. II.2. der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYXYJ/documents).
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYXYJ/documents).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2)
- Nachweis berufliche Eignung, technische Beratungsleistungen (entsprechend den geltenden technischen Standards und Normen) zu erbringen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig werden zu dürfen (z. B. durch Vorlage einer Zulassungsurkunde oder vergleich-barer geeigneter Nachweis).
- Angabe der Registernummer und des Berufsregisters in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufsregister bzw. Kopie anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (z. B. durch Vorlage einer Kopie der Eintragung in einer Kammer oder vergleichbarer geeigneter Nachweis).
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
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Die vorbenannten Anlagen sind den vollständigen Ausschreibungsunterlagen beigefügt, diese stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYXYJ/documents zur Verfügung.
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögensschäden von mind. 1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
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Die vorbenannten Anlagen sind den vollständigen Ausschreibungsunterlagen beigefügt, diese stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYXYJ/documents zur Verfügung.
Die Berufshaftpflichtversicherung hat in Bezug Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) zu umfassen.
- Benennung des zuständigen Projektleiters bzw. der zuständigen Projektleiterin und eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Eigenerklärung, dass der Projektleiter bzw. die Projektleiterin über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des (Erst-)Angebots) in der Leitung von mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten verfügt in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 1). Vergleichbar sind solche Projekte, die die Projektleitung der technischen Beratung von Vergabeverfahren im Bereich Telekommunikation betreffen.
- Angabe der durchschnittlich in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) festangestellten (Diplom-)Ingenieure in Vollzeit (Teilzeitbeschäftigte sind anteilig anzugeben) in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen des Bewerbers über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des (Erst-)Angebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen erbrachten Beratungsleistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers, des Projektvolumens, des Nutzungsbereichs und der Angabe einer etwaigen öffentlichen Subventionierung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Projektleitung in der technischen Begleitung von Vergabeverfahren zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
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Die vorbenannten Anlagen sind den vollständigen Ausschreibungsunterlagen beigefügt, diese stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHYXYJ/documents zur Verfügung.
- Der Projektleiter bzw. die Projektleitern muss über mindestens 5 Jahre (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des (Erst-)Angebots) Berufserfahrung in der Leitung von mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten verfügen.
- Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des (Erst-)Angebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen erbrachten Beratungsleistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers, des Projektvolumens, des Nutzungsbereichs und der Angabe einer etwaigen öffentlichen Subventionierung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) anzugeben. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYXYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von freiberuflichen Beratungsdienstleistungen, welche den maßgeblichen Schwellenwert voraussichtlich überschreiten wird. Daher wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW), durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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