Unterstützung bei den Schluss- bzw. Endabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei den Schluss- bzw. Endabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen
Gegenstand und Ziel der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 (zusammen auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme" bezeichnet) sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Angebote können für eines oder für mehrere Lose abgegeben werden. Es gilt jedoch grundsätzlich folgende Zuschlagslimitierung: Ein einzelner Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Ausgeschlossen ist zudem, dass ein und derselbe Bieter den Zuschlag so-wohl für Los 2 als auch für Los 3 erhält. Das jeweils andere (nachrangige) Los 2 bzw. Los 3 wird in diesem Fall nicht berücksichtigt.
Bei der Wertung der Angebote berücksichtigt der Auftraggeber die Prioritätenerklärung, die jeder Bieter, der Angebote für mehr als ein Los abgibt, im Rahmen des Angebotsschreibens abzugeben hat (vgl. Ziff. 9.2.1. der Bewerbungsbedingungen). Danach richtet sich, auf welche (grds. max. 2) Lose ein Bieter vorrangig den Zuschlag erhält für den Fall, dass der Bieter (1.) Angebote für mehrere Lose abgegeben hat, (2.) in mehreren Losen für den Zuschlag vorgesehen ist und (3.) den Zuschlag aufgrund der vorstehend beschriebenen Loslimitierung nicht für alle diese Lose erhalten kann.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 1
Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2025 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Diese Leistungen werden für die Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsstelle erbracht.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 2
Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2025 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Diese Leistungen werden für die Bezirksregierung Düsseldorf als Bewilligungsstelle erbracht.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 3
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2025 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Diese Leistungen werden für die Bezirksregierung Köln als Bewilligungstelle erbracht
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 4
Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster, Bezirksregierung Detmold Leopoldstr. 15 32756 Detmold
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2025 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Die Leistungen werden erbracht für die Bezirksregierungen Münster und Detmold als Bewilligungsstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monat ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für
Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens (Formular 324 EU) sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens,
(Formular 324 EU) sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für
jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
LOS 1:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens jeweils 13.000.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis der vorgenannten Mindestumsätze auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
LOS 2:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens jeweils 29.000.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
LOS 3:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens jeweils 25.000.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
LOS 4:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre mindestens jeweils 19.000.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Um-sätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen beru-fen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfä-higkeit bedient.
Einzureichende Unterlagen:
1.) Durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche
jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) anzugeben.
2.) Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen mittels der nachfolgenden Formulare beizubringen:
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden (Referenzgeber):
- dem Bieter,
- einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Dabei sind die eingereichten Referenzen den
nachfolgeden Bereichen klar und eindeutig zuzuordnen. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Gibt der Bieter Angebote auf mehrere Lose ab, so kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los separat eingereicht werden.
Die nachfolgenden für die jeweiligen Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen.
A.) Referenzprojekte - Wirtschaftsförderung - Formular R-Wirtschaftsförderung
Vorlage von Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren (Juni 2019 bis Juni 2022), deren Auftragsgegenstand die Erstellung oder Vorbereitung von Zuwendungsbescheiden oder Bearbeitung von gestellten Förderanträgen jeweils im Bereich der staatlichen Wirtschaftsförderung umfasste, wobei im Rahmen der Leistungserbringung (1) eine Analyse/Prüfung der jeweiligen Anträge auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme und (2) eine Analyse/Prüfung der vom jeweiligen Antragsteller gemachten Sachverhaltsangaben in Bezug auf (i) Umsätze oder (ii) Konzernstrukturen oder (iii) regulatorische Anforderungen aus Handels- oder Steuerrecht oder EU-beihilferechtlicher Anforderungen, erfolgt sein muss. Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes im Formular R-Wirtschaftsförderung ist der Auftragsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Projekte, welche die Beratung oder Unterstützung (potenzieller) Empfänger von Zuwendungen, beispielsweise bei der Ermittlung von Fördermöglichkeiten oder bei der Antragstellung, betreffen, die vorstehend formulierten Anforderungen an den Auftragsgegenstand nicht erfüllen und nicht als Referenzprojekte Wirtschaftsförderung eingereicht werden können. Als Referenzprojekte im Bereich Wirtschaftsförderung werden vielmehr nur Projekte berücksichtigt, bei denen die vorstehend beschriebenen Tätigkeiten aufgrund einer öffentlichen Auftragsvergabe unmittelbar im Auftrag eines staatlichen Zuwendungs- oder Fördermittelgebers oder aber unmittelbar im Auftrag einer von diesem mit Maßnahmen der staatlichen Wirtschaftsförderung beauftragten Förderbank oder vergleichbaren Stelle erbracht worden sind.
B.) Referenzprojekte - betriebswirtschaftliche Analyse komplexer Fälle - Formular R-Analyse
Vorlage von Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren (Juni 2019 bis Juni 2022), deren Auftragsgegenstand die Analyse von betriebswirtschaftlichen Wirtschaftskennzahlen mittelgroßer und großer Unternehmen (Jahresumsatz über 12 Mio. Euro) oder von Unternehmensverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernverbundenen Unternehmen) umfasste. Als Referenzen gemäß dieser Ziffer B.) und mittels Formular R-Analyse kann ein Bieter nur solche Referenzprojekte einreichen, die nicht zugleich mittels Formular -Wirtschaftsförderung als Referenzprojekte im Bereich Wirtschaftsförderung (gemäß Ziffer A.) eingereicht worden sind. Hat ein Bieter ein Referenzprojekt sowohl im Formular R-Wirtschaftsförderung als auch im Formular R-Analyse angegeben, so wird der Auftraggeber dies ausschließlich als Referenz im Bereich Wirtschaftsförderung (Referenz gemäß Ziffer A.) berücksichtigen. Im Rahmen der Darstellung des jeweiligen Projektes in Formular R-Analyse ist der Auftragsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben.
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens,
(Formular 324 EU) sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
zu 1.) Durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter:
LOS 1:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens 90 Personen - Vollzeitäquivalent - betragen haben.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
LOS 2:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens 200 Personen - Vollzeitäquivalent - betragen haben.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
LOS 3:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens 170 Personen - Vollzeitäquivalent - betragen haben.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
LOS 4:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbei-ter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens 135 Personen - Vollzeitäquivalent - betragen haben.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berück-sichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
zu 2.) Referenzen (Anforderungen gelten für alle 4 Lose und beide Referenzanforderungen)
Die nachfolgenden für die jeweiligen Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen.
A.) Referenzprojekte - Wirtschaftsförderung - Formular R-Wirtschaftsförderung
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Juni 2019 bis Juni 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand
die Erstellung oder Vorbereitung von Zuwendungsbescheiden oder Bearbeitung von gestellten Förderanträgen jeweils im Bereich der staatlichen Wirtschaftsförderung umfasste, wobei im Rahmen der Leistungserbringung (1) eine Analyse/Prüfung der jeweiligen Anträge auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme und (2) eine Analyse/Prüfung der vom jeweiligen Antragsteller gemachten Sachverhaltsangaben in Bezug auf (i) Umsätze oder (ii) Konzernstrukturen oder (iii) Anforderungen der Rechnungslegung nach Steuerrecht oder HGB oder IFRS oder (iv) EU-beihilferechtlicher Anforderungen erfolgt sein muss.
Insgesamt müssen die zwei einzureichenden Mindestreferenzen mindestens drei der vorstehend beschriebenen vier Bereiche, bestehend aus (i) Umsätze oder (ii) Konzernstrukturen oder (iii) Anforderungen der Rechnungslegung nach Steuerrecht oder HGB oder IFRS oder (iv) EU-beihilferechtlicher Anforderungen zumindest einmal abgedeckt haben. Weiterhin muss der Leistungsumfang jeder der zwei einzureichenden Mindestreferenzen jeweils eine Bearbeitung von mindestens 500 Förderanträgen umfasst haben.
Als Referenzprojekte im Bereich Wirtschaftsförderung werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die vorstehend beschriebenen Tätigkeiten aufgrund einer öffentlichen Auftragsvergabe unmittelbar im Auftrag eines staatlichen Zuwendungs- oder Fördermittelgebers oder aber un-mittelbar im Auftrag einer von diesem mit Maßnahmen der staatlichen Wirtschaftsförderung beauftragten Förderbank oder vergleichbaren Stelle erbracht worden sind. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Juni 2019 und Juni 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, sofern die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen an die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen werden. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R- Wirtschaftsförderung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Förderanträge innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits bearbeitet wurden.
B.) Referenzprojekte - betriebswirtschaftliche Analyse komplexer Fälle - Formular R-Analyse
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Analyse von betriebswirtschaftlichen Wirtschaftskennzahlen mittelgroßer und großer Unternehmen (Jahresumsatz über 12 Mio. Euro) oder von Unternehmensverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernverbundenen Unternehmen) umfasste und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mindestens 10 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat. Hat ein Bieter ein Referenzprojekt sowohl im Formular R-Wirtschaftsförderung als auch im Formular R-Analyse angegeben, so wird dies vorliegend im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen im Bereich Analyse von betrieblichen Wirtschaftskennzahlen nicht berücksichtigt. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Juni 2019 und Juni 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R- Analyse ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt. Hat ein Bieter mit dem Angebot für bestimmte Leistungsteile noch keinen Namen für einen Unterauftragnehmer eingetragen, hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich ein vollständig ausgefülltes Formular 521 EU für
jeden dann konkret zu benennenden Unterauftragnehmer einzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Einreichungen des Formulars 521 EU noch nicht erfolgt sind.
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens,
(Formular 324 EU) sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für
jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Weitere einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Reicht ein Bieter Angebote für mehr als ein Los ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben.
- bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens, (Formular 324 EU) sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
- bei Eignungsleihe sowie Unteraufträgen mit Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Ausgefüllte Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und
? ausgefüllte Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Drittunternehmen) (Formular 533 EU)
- bei Unteraufträgen ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
? Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU ausgefüllt und eingereicht werden, auch wenn keine Eignungsleihe erfolgt. Das Formular ist entsprechend vollständig auszufüllen. Abweichend von der Pflicht das Formular vollständig auszufüllen, muss der Bieter nicht zwingend mit dem Angebot den Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers, der die Teilleistungen erbringt, angeben. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern in Formular 532 EU nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
? Hat der Bieter bereits mit dem Angebot Unterauftragnehmer (die nicht ohnehin gleichzeitig eignungsleihende Drittunternehmen sind) in Formular 532 EU namentlich benannt, ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser benannten Unterauftragnehmer durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich, für die dann auch spätestens namentlich zu benennenden Unterauftragnehmer ein vollständig ausgefülltes Formular 533 EU nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Einreichungen des Formulars 533 EU noch nicht erfolgt sind.
- ausgefüllte Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Formular 523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Von jedem Unternehmen, das als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft an dem Angebot teilnimmt.
- Ausgefülltes Preisblatt Formular P (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angebotskonzept Teil A (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Das Angebotskonzept Teil A (vgl. Ziff. 9.2.13.1 der Bewerbungsbedingungen) ist mit eigenen Unterlagen durch den Bieter einzureichen.
- Angebotskonzept Teil B (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Das Angebotskonzept Teil B (vgl. Ziff. 9.2.13.2 der Bewerbungsbedingungen) ist mit eigenen Unterlagen durch den Bieter einzureichen.
- Falls Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls gemäß Ziffer 9.2.12 der Bewerbungsbedingungen für Zwecke des Angebots seitens des Bieters angenommen wird, dass Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht, so ist auch dieser EU-Mitgliedsstaat mit eigener Erklärung des Bieters mitzuteilen.
- Falls ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde gelegt werden oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Falls der Bieter gemäß Ziffer 9.2.12 der Bewerbungsbedingungen für das Angebot ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde legt oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist, sodass auch der Auftraggeber keine Umsatzsteuer schuldet, hat der Bieter den entsprechenden Berechtigungsnachweis (in Kopie) dem Angebot beizufügen.
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens (Formular 324 EU) sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für
jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYA7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.