Vergabe von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/225
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die Stadt Rheine beabsichtigt zum Schuljahr 01.12.2022 für das dann bereits laufende Schuljahr 2022/23 sowie die vier darauffolgenden Schuljahre bis einschließlich 31.07.2027 (Schuljahr 2026/27) die Beförderungsleistungen für die Schulen im Stadtgebiet in sechs Losen zu vergeben.
Erbringung der Schwimmbad-/Sporthallenfahrten, etc. für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Rheine am Wochentag Montag Los-Nr.: 1
Stadt Rheine 48429 Rheine, 48431 Rheine, 48432 Rheine
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die das Los 1 betreffenden Leistungen beziehen sich auf die in Anlage A1 näher bezeichneten Fahrten am Wochentag Montag.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat eine einmalige vertragliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2025 zu.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Anlage 1 sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regelt der Verkehrsvertrag
Erbringung der Schwimmbad-/Sporthallenfahrten, etc. für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Rheine am Wochentag Dienstag Los-Nr.: 2
Stadt Rheine 48429 Rheine, 48431 Rheine, 48432 Rheine
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die das Los 2 betreffenden Leistungen beziehen sich auf die in Anlage A1 näher bezeichneten Fahrten am Wochentag Dienstag.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat eine einmalige vertragliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2025 zu.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Anlage 1 sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regelt der Verkehrsvertrag
Erbringung der Schwimmbad-/Sporthallenfahrten, etc. für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Rheine am Wochentag Mittwoch Los-Nr.: 3
Stadt Rheine 48429 Rheine, 48431 Rheine, 48432 Rheine
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die das Los 3 betreffenden Leistungen beziehen sich auf die in Anlage A1 näher bezeichneten Fahrten am Wochentag Mittwoch.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat eine einmalige vertragliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2025 zu.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Anlage 1 sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regelt der Verkehrsvertrag
Erbringung der Schwimmbad-/Sporthallenfahrten, etc. für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Rheine am Wochentag Donnerstag Los-Nr.: 4
Stadt Rheine 48429 Rheine, 48431 Rheine, 48432 Rheine
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die das Los 4 betreffenden Leistungen beziehen sich auf die in Anlage A1 näher bezeichneten Fahrten am Wochentag Donnerstag.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat eine einmalige vertragliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2025 zu.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Anlage 1 sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regelt der Verkehrsvertrag
Erbringung der Schwimmbad-/Sporthallenfahrten, etc. für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Rheine am Wochentag Freitag Los-Nr.: 5
Stadt Rheine 48429 Rheine, 48431 Rheine, 48432 Rheine
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die das Los 5 betreffenden Leistungen beziehen sich auf die in Anlage A1 näher bezeichneten Fahrten am Wochentag Freitag.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat eine einmalige vertragliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2025 zu.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Anlage 1 sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regelt der Verkehrsvertrag
Erbringung der Kooperationsfahrten für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Rheine Los-Nr.: 6
Stadt Rheine 48429 Rheine, 48431 Rheine, 48432 Rheine
Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insbesondere regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, so genannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften).
Die das Los 6 betreffenden Leistungen beziehen sich auf die in Anlage A1 näher bezeichneten Kooperationsfahrten, die jeweils an den dort genannten Wochentagen zu erbringen sind.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat eine einmalige vertragliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum 31.07.2025 zu.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Anlage 1 sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regelt der Verkehrsvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben die geforderten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg ihrer Eignung und zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen (§§ 48 VgV).
Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nach § 56 Abs. 2 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllt. Die Auswahl der Eignungskriterien erfolgt dabei auftragsbezogen unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
o Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
o Vorlage einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Kraftomnibussen gemäß §§ 42, 43, 48, 49 PBefG oder vergleichbar (nichtbeglaubigte Kopie).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und sonstigen Gläubigern unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag für die Gesamtlaufzeit dieses Auftrags erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
o Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
o Eigenerklärung über die finanzielle Leistungsfähigkeit inklusive des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbarer Verkehrstypen wie Linien- oder Gelegenheitsverkehre), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Für die Eigenerklärung ist Anlage B4 (Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Busverkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
o Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2019, 2020, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Beförderungsleistung mit Kraftomnibussen im freigestellten Schülerverkehr, ÖPNV oder Gelegenheitsverkehr.
o Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr oder im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. z.B. § 42 PBefG) oder vergleichbare Gelegenheitsverkehre erbracht wurden.
o Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Adresse des Auftraggebers,
2. jährliches Auftragsvolumen nach Besetztkilometer
/Fahrplankilometer,
3. Zeitraum der Referenzleistung.
4. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
o Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B5 (Darstellung von Referenzverkehren) zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einhaltung von MiLoG
Die Auftraggeberin verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären (Anlage B4),
- dass er seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt,
- in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes im Sinne des § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Der Auftraggeber wird vor Versand der Informationsschreiben nach § 134 GWB eine Auskunft nach § 150a GewO über den Bieter einholen, dem der Zuschlag erteilt werden soll.
2. ÖPNV-Tariftreue
Da dieser Auftrag Beförderungsleistungen im Sinne des § 1 Nr. 4 lit. d) FrStllgV umfasst, muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 1 Abs.3 S.2 TVgG-NRW und § 2 Abs. 2 TVgG-NRW). Näheres regelt Anlage A4 zum Verkehrsvertrag.
Nach Anlage 1 zu § 1 RepTVVO im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ geltenden Tarifverträge können unter der folgenden URL abgerufen werden:
http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV/index.php
Die Vergabe von Unteraufträgen durch den späteren Auftragnehmer an Nachunternehmer ist in einem Umfang von bis zu 30% zulässig. Näheres hierzu regelt der Verkehrsvertrag. Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, ob der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist (Anlage B3).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYYT3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]