Fahrradleasing mit Service Referenznummer der Bekanntmachung: Frau Müller
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing mit Service
Fahrradleasing mit Service
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrradleasing mit Service
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen. (Formular E.6)
Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme Sach-, Personen und Vermögensschäden mind. 1 Mio. Euro) (Formular E.4)
Mind. 3 Referenzen im öffentlichen Bereich, die ähnlich große Strukturen beinhalten. (Formular E.2)
Eigenerklärung nach § 128 GWB wonach der Bewerber keine Steuer- oder Abgabeschulden, Sozialversicherungs- oder Berufsgenossenschaftsbeitragsrückstände hat und die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einhält. (Formular E.5)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Formular E.5)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Formular E.5)
Eigenerklärung zur Selbstreinigung § 125 GWB (Formular E.5)
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (Formular E.3)
Bestätigung digitaler Rechnungsversand (Formular E.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.