Architekten und Ingenieurleistungen - Unit Dose Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0338-OK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities/
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten und Ingenieurleistungen - Unit Dose
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) plant den Ausbau der Digitalisierung im Bereich des digitalen Medikationsprozesses fortzusetzen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll ein zusätzlicher Bereich für die Arzneimittelversorgung "Unit-dose" im Versorgungsgebäude entstehen.
Zu dem genannten Bauvorhaben wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie durgeführt. Darin wurden die Varianten der Erschließung dargestellt und bewertet sowie der finanzielle und terminliche Rahmen der Maßnahme untersucht. Darüber hinaus erfolgte eine technische und bauliche Abschätzung des Umfangs. Die Inbetriebnahme ist bis Ende 2024 geplant.
Aufgrund des vorgesehenen Leistungsumfangs und der Art der wesentlichen Leistungen als "Raum-in-Raum lösung" (alternativ: konventionelle Bauweise) wird aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen von der Durchführung eines Planungswettbewerbs gern. §78 VgV abgesehen.
Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gern. §15 VgV für die vier Lose gewählt.
Dabei ist es möglich, dass sich ein Bieter sowohl auf ein Los als auch auf mehrere Lose bewirbt. Es besteht keine Angebots- bzw. Zuschlagsbegrenzung nach §30 Abs. 1 VgV.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder (inkl. besonderer Leistungen) - aufgeteilt in vier Lose:
- Los 1 "Objektplanung Gebäude" gern. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8, zzgl. Besonderer Leistungen
- Los 2 "Fachplanung Tragwerksplanung" gern. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6
- Los 3 "Fachplanung Technische Ausrüstung" gern. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 1 bis 5 und 8, zzgl. Besonderer Leistungen
- Los 4 "Fachplanung Technische Ausrüstung - Laborplanung" gern. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 7, zzgl. Besonderer Leistungen
Objektplanung Gebäude gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8, zzgl. Besonderer Leistungen
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Fachplanung Technische Ausrüstung (ohne Laborplanung) gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 1 bis 5 und 8, zzgl. Besonderer Leistungen
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Fachplanung Technische Ausrüstung - Laborplanung gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 7, zzgl. Besonderer Leistungen
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ALLE LOSE:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gern. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Eignungsnachweis") zu bestätigen.
Nachweis der fachlichen Eignung:
- Der Nachweis der Eignung der technischen Leitung ist durch Diplomurkunde/ Bachelor-/ Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten-/ Ingenieurkammer zu führen
ALLE LOSE:
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung,
- Auszug Handels- bzw. Berufsregister
ALLE LOSE:
- formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden. Abgelaufene oder veraltete Nachweise führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied separat)
- Deckungssummen Berufshaftpflichtversicherung:
LOS 1, 3 und 4: mind. 1.5 Mio EUR (Personenschäden), mind. 1.0 Mio EUR
LOS 2: mind. 1.5 Mio EUR (Personenschäden), mind. 0,5 Mio EUR (Sonstige Schäden)
- Die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig.
- Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen im Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021): LOS 1: mind. 400.000 EUR netto;
LOS 2: mind. 80.000 EUR netto; LOS 3 : mind. 500.000 EUR netto; LOS 4: mind. 60.000 EUR netto
ALLE LOSE:
Fachliche Eignung (siehe Befähigung zur Berufsausübung und):
- Die Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung ist durch Diplomurkunde / Bachelor-/ Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten-/ Ingenieurkammer zu führen.
- Nachweis des Personenbestandes
- Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen Technische Eignung:
- Die Vorgaben des Pflichtenheftes für das rechnergestütze Erstellen von CAD Dateien der Uniklinik RWTH Aachen (Stand September 2020) ist zu erfüllen
- CAD Software (dwg 2013-2018)
- AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gern. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellsten Fassung
- Microsoft Office-Software ab Version 2007
- MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung Berufliche Eignung - vergleichbare Referenzen:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe
- Vergleichbarkeit der Art der Leistung
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen/Anlagengruppen
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens
ALLE LOSE:
- Nachweis des Personenbestandes: Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre, maßgeblich sind fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen: mind. 2 Personen
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über eine Referenz kumulativ erfüllt sein: LOS 1 - "Objektplanung Gebäude"
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt der Bereiche "Ausbildung /Wissenschaft/ Forschung" bzw. "Gesundheit/ Betreuung" gern. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 als Umbau-/Sanierungsmaßnahme oder als Maßnahme im Bestand oder vergleichbare Objekte mit einer HZ >= IV
- Eine vergleichbare Leistung für die Umbau-/Sanierungsmaßnahme eines Objektes/ Maßnahme im Bestand aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen (davon mind. LPH 3, 5 & 8) im Bereich LPH 1 bis 8
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 - 400) >= 1,0 Mio. EUR netto LOS 2 - "Fachplanung Tragwerkplanung"
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt der Bereiche "Ausbildung /Wissenschaft/ Forschung" bzw. "Gesundheit/ Betreuung" gern. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 als Umbau-/ Sanierungsmaßnahme oder Maßnahme im Bestand oder vergleichbare Objekte mit einer HZ >= II
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen (davon mind. LPH 3, 5 & 6) im Bereich LPH 1 bis 6
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 + 400) >= 0,5 Mio. EUR netto LOS 3 - "Fachplanung Technische Ausrüstung" (AG 1 bis 5 und 8)
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt der Bereiche "Ausbildung /Wissenschaft/ Forschung" bzw. "Gesundheit/ Betreuung" gern. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2021 als Umbau-/ Sanierungsmaßnahme oder einer Maßnahme im Bestand oder vergleichbare Objekte mit einer HZ>= II
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen (davon mind. LPH 3, 5 & 8) im Bereich LPH 1 bis 8
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens Anlagengruppe 1 bis 5 & 8
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 410 bis 450 + 480) >= 0,5 Mio. EUR netto
LOS 4 - "Fachplanung Technische Ausrüstung" (ALG 7)
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt der Bereiche "Ausbildung /Wissenschaft/ Forschung" bzw. "Gesundheit/ Betreuung" gern. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2021 als Umbau-/ Sanierungsmaßnahme oder Maßnahme im Bestand oder vergleichbare Objekte mit einer HZ>= II
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen (davon mind. LPH 3, 5 & 8) im Bereich LPH 1 bis 8
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens Anlagengruppe 7
- Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 470) >= 200.000 Mio. EUR netto
ALLE LOSE:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (LOS 1) / Ingenieur der Technischen Ausrüstung (LOS 2-4) oder
gleichwertig berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EGHochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Bietergemeinschaften (ArGe), bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Vorarttermine in Einrichtung der Uniklinik RWTH Aachen (UKA) gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) sowie die Arbeitsschutzstandards des UKA. Die Maßnahmen werden über den Auftraggeber kommuniziert.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen.
Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de