Holzernte - Seilkran
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baden-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte - Seilkran
Holzernte - Seilkran
Stadtwald Baden-Baden Revier 1 Schwanenwasen
Holzernte Seilkran 1.800 Fm
Stadtwald Baden-Baden Revier 1 Schwanenwasen
Holzernte - Seilkran 670 Fm
Stadtwald Baden-Baden Revier 1 Schwanenwasen
Holzernte - Seilkran 1.050 Fm
Stadtwald Baden-Baden Revier 2 Scherrhof
Holzernte - Seilkran 1.420 Fm
Stadtwald Baden-Baden Revier 2 Scherrhof
Holzernte - Seilkran 1.120 Fm
Stadtwald Baden-Baden Revier 3 Merkur
Holzernte - Seilkran 1.491 Fm
Stadtwald Baden-Baden Revier 4 Rebland
Holzernte - Seilkran 2.350 Fm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt „Komm EU (D) Ang - Angebot für Dienstleistungen“ zur Verfügung.
2.) Eigenerklärung gem. § 123 GWB (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
3.) Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige,
wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE“ zur Verfügung.
4.) Sofern eine BG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: Sämtliche Mitglieder BG bzw. der Vertreter der BG haben/ hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitglieder der BG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine als Bieter am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft - Komm EU (D) Bieter“" zur Verfügung.
5.) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung in das Berufsregister. Der AG stellt hierzu eine das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung.
6.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit als Bewerber. Der AG stellt hierzu eine das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung.
7.) Eigenerklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der AG stellt hierzu eine das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung.
8.) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn LTMG. Der AG stellt hierzu eine das Formblatt "Verpflichtungserklärung Mindestlohn - Komm EU (D) VE Tariftreue/Mindestlohn" zur Verfügung.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegende Unterlagen:
- Bestätigungen hinsichtlich der in der Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und
eventueller Nachunternehmen gemachten Erklärungen (u. a. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrole, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen),
8. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung.
2.) Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Der AG stellt hierzu eine das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung.
3.) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE“ zur Verfügung.
4.) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die BewGe folgende Unterlagen vorlegen:
1.) Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen die in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführt wurden (der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung).
2.) Übersicht der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren (der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - Komm EU (D) EigE" zur Verfügung).
3) Eigenerklärung zu § 123 GWB 4) Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de),
5.) Leistungsbeschreibung mit den geforderten Preisen und Erklärungen,
6.) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren, - Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/