Fachplanung TGA ALG 1-3, 8 Generalsanierung der Witthauhalle in Haigerloch Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TGA ALG 1-3, 8 Generalsanierung der Witthauhalle in Haigerloch
Die Gemeinde Haigerloch beabsichtigt die Generalsanierung der Witthauhalle. Die Dreifeldhalle aus dem Jahr 1984 dient als Sport- und Kulturzentrum der Gesamtstadt mit Ihren 9 Stadtteilen und insgesamt rund 11.000Einwohnern. Der Gebäudeenergetik und Lüftung soll im Hinblick auf die zu erreichenden Klima- und Umweltziele und dem gesundheitlichen Aspekt in Folge von Corona besondere Beachtung beigemessen werden. Außerdem ist ein wichtiges Ziel, künftig eine barrierefreie Nutzung der Witthauhalle zu Ermöglichen. Zudem soll die Nutzungsmöglichkeit für den Schul- und Vereinssport sowie für kulturelle Veranstaltungen verbessert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fachplang TGA ALG 1-3, 8 für die Sanierung der Witthauhalle in Haigerloch. Die Gemeinde Haigerloch beabsichtigt die Generalsanierung der Witthauhalle. Die Dreifeldhalle aus dem Jahr 1984 dient als Sport und Kulturzentrum der Gesamtstadt mit Ihren 9 Stadtteilen und insgesamt
rund 11.000 Einwohnern. Der Gebäudeenergetik und Lüftung soll im Hinblick auf die zu erreichenden Klima-und Umweltziele und dem gesundheitlichen Aspekt in Folge von Corona besondere Beachtung beigemessen werden. Außerdem ist ein wichtiges Ziel, künftig eine barrierefreie Nutzung der Witthauhalle zu Ermöglichen.
Zudem soll die Nutzungsmöglichkeit für den Schul- und Vereinssport sowie für kulturelle Veranstaltungen verbessert werden.
Das Leistungsbild der Fachplanung ALG 1-3 und 8 richtet sich nach §53 ff und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 gem. §55 HOAI
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Direkt beauftragt wird die Stufe 1. Eine Beauftragung kann jedoch erst nach Fördermittelzusage erfolgen. Ohne Fördermittelzusage wird kein Auftrag erteilt. Falls keine Fördermittelzusage erfolgt, besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung. Der AG behält sich vor, die Leistungen in Stufen in Abhängigkeit von Gremienentscheidungen des Bauherrn abzurufen.
- Stufe 1: Leistungsphase 1-3
- Stufe 2: Leistungsphase 4-7
- Stufe 3: Leistungsphase 8
- Stufe 4: Leistungsphase 9
Die Beauftragung ab der Projektstufe 2 sowie sämtlicher Besonderer Leistungen werden optional erfolgen, ohnedass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
1. Erfüllung der formellen Anforderungen
2. Erfüllung der Mindestanforderungen
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB und Tariftreue undMindestlohn
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. €
Allgemeine Bürokriterien: Folgende Angaben sind zu tätigen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Umsatzzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (10 %)
– Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mitarbeiteranzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (12 %)
– Referenzen (78 %)
Eine weitere Detaillierung der Bewertungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen (Anlage2) zu entnehmen.
Bei mehreren Teilnehmern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Umsatzzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung TGA ALG 1-3 und 8)
< 100.000 € (keine Punkte)
≥ 100.000 € bis < 150.000 € (2 von 10 Punkten)
≥ 150.000 € bis < 200.000 € (4 von 10 Punkten)
≥ 200.000 € bis < 250.000 € (6 von 10 Punkten)
≥ 250.000 € bis < 300.000 € (7 von 10 Punkten)
≥ 300.000 € bis < 350.000 € (8 von 10 Punkten)
≥ 350.000 € bis < 400.000 € (9 von 10 Punkten)
≥ 400.000 € (10 von 10 Punkten)
- Zwingende Ausschlussgründe gem. §123 GWB
- Zwingende Ausschlussgründe gem. §124 GWB
- Erklärung Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
- Handelsregisterauszug
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Mitarbeiteranzahl: Mitarbeiter in der Fachplanung TGA (ALG 1-3 und 8) [Vollzeitäquivalent]
< 2 MA (Keine Punkte)
≥ 2 (3 Punkte + 1,5 Punkte für jeden weiteren Mitarbeiter; max. 12 Punkte ab 8 Mitarbeitern)
Referenzen können mehrfach eingereicht werden. D.h. die volle Punktzahl kann bereits mit zwei
Referenzen erreicht werden; maximal können vier Referenzen eingereicht werden.
- Bei ALLEN Referenzen muss die Inbetriebnahme zwischen dem 01.06.2016 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen.
- Es dürfen nur Referenzen eingereicht werden, bei denen die Leistung gem. §53 ff. für die ALG 1-3 erbracht wurden.
- Mindestens eines der Projekte muss eine Sport- und/oder Mehrzweckhalle sein.
- Mindestens eines der Projekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. §99 GWB erbracht worden sein.
- Mindestens eines der Projekte muss eine Sanierung sein.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Erstangebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen (Präklusion). Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern im Dokument „Fragen und Antworten“ zur Verfügung gestellt. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages/ Angebotes erforderlich ist. Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerber / Interessenten werden gebeten, Fragen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Bewerbungs-/Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Bewerbungs-/Angebotsfrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird. Der Teilnahmeantrag/Angebot ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen. Eine schriftliche Abgabe ist NICHT zugelassen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein, um die erforderlichen Dateien hochzuladenund um bei eventuell auftretenden Problemen den Support kontaktieren zu können. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags/Angebotes vorab per E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird nicht bewertet. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge/Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, sich auf der Vergabeplattform kostenfrei zu registrieren und am Verfahren teilzunehmen, da Sie nur in diesem Fall benachrichtigt werden, wenn neue Unterlagen hochgeladen oder Nachrichten (bspw. Beantwortung von Bieterfragen) versendet werden. Falls Sie sich nicht registrieren, stehen Sie in der „Holschuld“. Sie sind dann also selbst dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und Änderungen
zu informieren. Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag/Angebot sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, das Angebot und alle Anlagen sowie Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.