Planung IHK Innenstadt - Umgestaltung Bahnhofstraße Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2022-0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung IHK Innenstadt - Umgestaltung Bahnhofstraße
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Umgestaltung der Bahnhofstraße in Hattingen-Mitte. Die Bahnhofstraße ist eine Büro-, Geschäfts- und Wohnstraße und ist geprägt von der gründerzeitlichen Bebauung. Das Amtsgericht, mehrere Rechtsanwaltskanzleien, städtische Verwaltungsgebäude, eine Schule, eine Kindertagesstätte und eine Kirche sind heutige Anlieger. Die Ziele der Umgestaltung sind eine funktionale Neuordnung des Straßenraums und die Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs. Umgestaltet werden die Straße, Straßennebenflächen (Stellplätze), Gehwege sowie angrenzende Freiflächen und Pflanz- und Baumbeete. Die Baukosten betragen insgesamt ca. 2,9 Mio Euro brutto.
Bahnhofstraße 45525 Hattingen
a) Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 §39, Lph. 5-8 i.V. mit Anlage 11, Ziffer 11.1
b) Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI 2021 §47, Lph. 5-8 i.V. mit Anlage 13, Ziffer 13.1
c) Besondere zusätzliche Leistungen: Prüfung von Nachträgen mit Örtlicher Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen gem. HOAI 2021 §47, Anlage 13, Ziffer 13.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDD4PM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.