Gebäudereinigung Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: 20220601
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evh-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe am Standort Bochum
Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Immanuel-Kant-Str. 18-20 44803 Bochum
Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe mit einer Gebäudegrundfläche von ca. 8.880 qm
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der kurzfristigen Kündigung durch den Altdienstleister zum 31.07.2022 besteht die Notwendigkeit eines beschleunigten Verfahrens, um insbesondere dem Neudienstleister eine ausreichende Zeit zur Auftragsvorbereitung (Einstellung von Personal, Beschaffung von Maschinen und Geräten, Revierplanung) einzuräumen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3NRW1N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.