EKF Energie- und Klimafonds: Evaluierung des KfW-Programms 432 Energetische Stadtsanierung Modul „Sanierungsmanagement“ 2011 bis 2021; Modul „int. energ. Konzepte“ 2018 bis 2021; Modul Quartiersversorgung (KfW 201/2) 2017 bis 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.84-22.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/ausschreibungen/_node.htm
Abschnitt II: Gegenstand
EKF Energie- und Klimafonds: Evaluierung des KfW-Programms 432 Energetische Stadtsanierung Modul „Sanierungsmanagement“ 2011 bis 2021; Modul „int. energ. Konzepte“ 2018 bis 2021; Modul Quartiersversorgung (KfW 201/2) 2017 bis 2021
Das Programm „Energetische Stadtsanierung, Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ fördert mit dem Programmteil 432 integrierte energetische Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements. Im Rahmen der vorgesehenen Studie sollen, getrennt nach den jeweiligen Fördertatbeständen, die Erstellung integrierter energetischer Quartierskonzepte für die Jahre 2018 bis 2021, die geförderten Sanierungsmanagements für die Jahre 2011 bis 2021 sowie die Programmbausteine der Quartiersversorgung (KfW 201/202) für die Jahre 2017 bis 2021 evaluiert werden. Mit der Wirkungsanalyse steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Förderungen die formulierten Ziele erreicht.
53179 Bonn
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EKF Energie- und Klimafonds: Evaluierung des KfW-Programms 432 Energetische Stadtsanierung Modul „Sanierungsmanagement“ 2011 bis 2021; Modul „int. energ. Konzepte“ 2018 bis 2021; Modul Quartiersversorgung (KfW 201/2) 2017 bis 2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.