Ex-post: Erweiterung Kreishaus I - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Leitstellentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-post: Erweiterung Kreishaus I - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Leitstellentechnik
Der Kreis Coesfeld möchte eine Neuerrichtung der Kreisleitstelle direkt am Kreishaus I vornehmen mit gleichzeitiger Erweiterung von zusätzlichen Verwaltungsflächen im selben Gebäude.
Kreisleitstelle und Verwaltung (Angabe Nutzfläche zzgl. VF und KF)
- 574,0 m² Kreisleitstellenbetriebsraum
- 125,0 m² Stabsbereich
- 255,0 m² Ruhebereich
- 62,5 m² Haustechnik
- 807,0 m² ergänzendes Raumprogramm separat ausgewiesen für die Verwaltung
Der wachsende Bedarf an Büroflächen soll hier über möglichst flexible Grundrissstrukturen abgebildet werden, wobei vorrangig 14 Büroeinheiten mit 20,0 m² für ein 1-2 Personen idealtypisch nachzuweisen sind. Ergänzt wird diese Zellenstruktur durch eine offene und flexibel zu gestaltende Bürogroßraumfläche von 280,0 m². Der Verwaltungsbereich wird durch zwei Abteilungsleiterbüros sowie zwei flexibel zusammenschaltbare Besprechungsräumen ergänzt. Die dienende Infrastruktur mit rund 122,0 m² Nutzfläche beinhaltet alle Sanitärräume, Lager, Drucker und USV-Räume.
Es werden dafür folgende Fachplanungsleistungen ausgeschrieben:
Technischen Ausrüstung nach § 53 ff HOAI Für die Anlagengruppe 5, LPH 1-3 + 5-9. Es werden jeweils folgen stufenweise Beauftragungen vorgesehen:
Stufe 1 LPH 1-3
Stufe 2 LPH 5-9
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Str. 7 48653 Coesfeld
Der Kreis Coesfeld möchte eine Neuerrichtung der Kreisleitstelle direkt am Kreishaus I vornehmen mit gleichzeitiger Erweiterung von zusätzlichen Verwaltungsflächen im selben Gebäude.
Kreisleitstelle und Verwaltung (Angabe Nutzfläche zzgl. VF und KF)
- 574,0 m² Kreisleitstellenbetriebsraum
- 125,0 m² Stabsbereich
- 255,0 m² Ruhebereich
- 62,5 m² Haustechnik
- 807,0 m² ergänzendes Raumprogramm separat ausgewiesen für die Verwaltung
Der wachsende Bedarf an Büroflächen soll hier über möglichst flexible Grundrissstrukturen abgebildet werden, wobei vorrangig 14 Büroeinheiten mit 20,0 m² für ein 1-2 Personen idealtypisch nachzuweisen sind. Ergänzt wird diese Zellenstruktur durch eine offene und flexibel zu gestaltende Bürogroßraumfläche von 280,0 m². Der Verwaltungsbereich wird durch zwei Abteilungsleiterbüros sowie zwei flexibel zusammenschaltbare Besprechungsräumen ergänzt. Die dienende Infrastruktur mit rund 122,0 m² Nutzfläche beinhaltet alle Sanitärräume, Lager, Drucker und USV-Räume.
Es werden dafür folgende Fachplanungsleistungen ausgeschrieben:
Technischen Ausrüstung nach § 53 ff HOAI Für die Anlagengruppe 5, LPH 1-3 + 5-9. Es werden jeweils folgen stufenweise Beauftragungen vorgesehen:
Stufe 1 LPH 1-3
Stufe 2 LPH 5-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Leitstellentechnik
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: A - 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY59WE0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.