Entwicklung eines Naturerlebnisraums Geilenkirchener Wurmtal 2022-2025, Weiterentwicklung des zentralen Wurmauenparks und Anlegung eines Wanderweges - Planungsleistungen Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Naturerlebnisraums Geilenkirchener Wurmtal 2022-2025, Weiterentwicklung des zentralen Wurmauenparks und Anlegung eines Wanderweges - Planungsleistungen Freianlagen
Planungsleistungen für die Freianlagen zur Entwicklung des Naturerlebnisraums Geilenkirchener Wurmtal 2022-2025, zur Weiterentwicklung des zentralen Wurmauenparks und zur Anlegung eines Wanderparks
Wurmauenpark 52511 Geilenkirchen
Stufenweise Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1
Die verschiedenen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Sofern sich jeweils im Laufe einer vorhergehenden Stufe Umstände ergeben, die die weitere Ausführung der Maßnahme blockieren, den Auftragsgegenstand maßgeblich verändern oder das Vorhaben gänzlich zum Erliegen bringen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die nachfolgende Stufe nicht zu beauftragen.
Wird Stufe 2 nicht innerhalb eines Jahres seit Abschluss der Stufe 1 beauftragt, verliert der Vertrag seine Wirkung.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Kostenschätzung,)
Stufe 2: Lph. 4-9 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Planergruppe GmbH Oberhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYJ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union