Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes, KIT Campus Nord (Projektkennung BP.2015-2001) Referenznummer der Bekanntmachung: 1744
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kit.edu/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes, KIT Campus Nord (Projektkennung BP.2015-2001)
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge:
Vergabe der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 (LPH 9 optional) für die Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes KIT Campus Nord in Eggenstein-Leopoldshafen (Projektkennung BP.2015-2001).
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Anlass für das Vergabeverfahren der Objektplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ ist die geplante Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes KIT Campus Nord.
Für die Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetztes auf dem Campus Nord des KIT wurden ab Herbst 2019 bereits Fachplanungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß § 43 HOAI) durch Pirker + Pfeiffer Ingenieure, Münsingen, erbracht. Die Planungsergebnisse waren als Machbarkeitsstudie mit Stand vom 17.07.2020 der Beschreibung der Vergabe beigefügt.
Für den weiteren Planungsprozess wurden die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke ausgeschrieben. Die Planungsaufgaben bestehen darin, die vorhandene Grundlagenermittlung gemäß der ausgewählten Planungsvariante 2.2 der Machbarkeitsstudie von Pirker+Pfeiffer Ingenieure in eine Ingenieurplanung von der Leistungsphase 3 bis 8, LPH 9 optional (HOAI) zu überführen.
Als vorläufiger Kostenrahmen für die umzusetzende Planungsvariante 2.2 wurden durch Pirker + Pfeiffer Ingenieure Baukosten in Höhen von ca. 5,48 Mio. EUR netto ermittelt.
Die Sanierung wird, ausgehend vom Wasserwerk nach Norden, in drei Bauabschnitte (BA) gegliedert.
- der 1. BA führt bis zur West-Ost-Achse „Weingartener Straße“ mit etwa 3,6 km Leitung und 55 Hausanschlüssen.
- der 2. BA geht bis zur Achse „Grabener Straße“ mit etwa 4,7 km Leitung und 50 Hausanschlüssen.
- der 3. BA führt bis an den Bereich der WAK mit etwa 2,2 km Leitung und 10 Hausanschlüssen.
Der Auftraggeber hatte für die Vergabe der Objektplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vorgesehen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen
- die Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung, gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI, gegliedert in die Sanierung Trinkwassernetz mit Erneuerung Hausanschlüsse und Brunnen
- die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 43 HOAI, LPH 9 gemäß § 43 HOAI optional
- eine stufenweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 3 bis 5 - ist vorgesehen.
- Der Auftraggeber gibt eine Zuordnung zu Honorarzone III, Mindestsatz vor und geht von einem Umbauzuschlag von 20 % aus.
Ergänzend dazu
- Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen gemäß § 53 HOAI i. V. mit § 55 HOAI
- die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 HOAI, LPH 9 gem. § 55 HOAI optional
- eine stufenweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 3 bis 5 - ist vorgesehen.
- Der Auftraggeber gibt eine Zuordnung zu Honorarzone II, Mittelsatz vor und geht von einem Umbauzuschlag von 20 % aus.
- Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung inkl. der Teilleistungen gemäß Anlage 12 HOAI, als Prozentsatz (v. H.) auf die anrechenbaren Herstellungskosten im Honorarangebot auszuweisen,
- Kostenkontrolle als prozentualer Zuschlag auf das Grundleistungshonorar,
- Erstellen von Bestandsplänen (Vermessungsleistungen sind nicht Bestandteil des Angebots) als prozentualer Zuschlag.
Hinweis: der Auftraggeber behält sich eine optionale Beauftragung der besonderen Leistungen vor. Es kann ggf. auch nur die Beauftragung einzelner besonderer Leistungen erfolgen.
- Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Hinweis Umbauzuschlag: Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich überwiegend um Instandhaltungs-, nicht um Umbaumaßnahmen. Mit einem Umbauzuschlag von 20 % ist daher aus Sicht der Ausloberin auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgedeckt.
- Der Honorarberechnung werden als vorläufige anrechenbare Kosten 5,48 Mio. EUR netto zu Grunde gelegt.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrags sollen zuerst die Leistungsphasen 3 bis 5 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Beauftragung der besonderen Leistungen vor. Es kann ggf. auch nur die Beauftragung einzelner besonderer Leistungen erfolgen.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bit-ingenieure.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.