Ersteinrichtung des Rechenzentrums Werkstätten Straße in Duisburg (LWL-Verkabelung, PDU-Steckdosen, Digitalzylinder) Referenznummer der Bekanntmachung: 30104467 / 30103200 / 30107107 NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersteinrichtung des Rechenzentrums Werkstätten Straße in Duisburg (LWL-Verkabelung, PDU-Steckdosen, Digitalzylinder)
Ersteinrichtung des Rechenzentrums Werkstätten Straße in
Duisburg (LWL-Verkabelung, PDU-Steckdosen, Digitalzylinder)
30104467 - LWL-Verkabelung
Rechenzentrum der DCC GmbH Werkstätten Straße 25 47279 Duisburg
LWL-Verkabelung und Anbindung in die bestehende Kommunikationsarchitektur
30103200 - PDU-Steckdosen
Rechenzentrum der DCC GmbH Werkstätten Straße 25 47279 Duisburg
Bereitstellung und Installation von Power Distribution Units (PDU-Steckdosen)
30107107 - Digitalzylinder
Rechenzentrum der DCC GmbH Werkstätten Straße 25 47279 Duisburg
Montage, Inbetriebnahme, Administration und Wartung der digitalen Schließzylinder
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im Rahmen des Mietverhältnisses mit der DCC GmbH über Housing-Flächen zum Betrieb von technischem IT- und Telekommunikationsequipment, werden der UDE Rechenzentrumskapazitäten in dem bestehenden Rechenzentrum der DCC bereitgestellt. Die DCC betreibt dabei das Rechenzentrum und ist für die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien verantwortlich und verwaltet das Rechenzentrum als solches. Die Leistung umfasst demnach nicht nur die bloße zur Verfügungstellung der Räumlichkeiten, sondern auch Dienstleistungen, die darüber hinaus gehen (z.B. Anbindung der UDE Server-Hardware in das externe Data Center). Das Rechenzentrum verfügt daher unter anderem über eine redundante Stromversorgung, Klimatisierung und Datenanbindung, geschützten Zufahrten und Zugängen, sowie eine ständige Überwachung durch einen Sicherheitsdienst.
In dem Mietvertrag wurde festgehalten, dass bauliche Veränderungen, Arbeiten innerhalb des Doppelbodens sowie Arbeiten an der Infrastruktur oder außerhalb des Mietobjektes ausschließlich durch die DCC selbst durchzuführen sind und einer gesonderten Vereinbarungen bedürfen (§3.2, §15.1 des Mietvertrages). Diese Vertragsklausel dient dazu, dass DCC die strengen Vorgaben der Sicherheitsrichtlinien einhalten kann, die unter anderem die Elektroversorgung, Verkabelung und Sicherheitssysteme umfasst. Dies dient letztlich der Einhaltung der vertraglichen Leistungspflicht der DCC den Kunden eine sichere Anbindung und Nutzung des Rechenzentrums zu gewährleisten. Diese Vertragsklausel ist daher die konkrete Ausgestaltung, des ausschließlichen Rechts des Eigentümers, sein Eigentum vor jeglichen Einwirkungen Dritter zu schützen, § 903 S. 1 BGB.
Durch o.g. Arbeiten sind daher ausschließliche Rechte und gewerbliche Schutzrechte i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV betroffen. Aufgrund der Ausschließlichkeitsrechte dürfen Maßnahmen nach §§ 3 und 15 des Mietvertrages nur von DCC erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalzylinder
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LWL-Verkabelung
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PDU-Steckdosen
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MDFGU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.