Fahrleitungsanlage VE661 U81 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0257
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleitungsanlage VE661 U81
Fahrleitungsanlage VE661 U81
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zw. dem U-Bhf. Flughafen Terminal und der Haltestelle Freiligrathplatz schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Bahnhof D-Flughafen geführt werden soll. Gegenstand der Ausschreibung (VE661) ist die Lieferung und betriebsfertige Montage der Fahrleitungsanlage der neuen Stadtbahnstrecke Liefer-/Montageumfang, Hauptmengen: zu a.) Erweiterung GUW Freiligrathplatz (FGP): Hauptmengen der Fahrleitungsanlage: ▪ Lieferung und Montage von 4.600 m Fahrleitung ▪ Lieferung und Montage von 8.700 m Tragseil ▪ Lieferung und Montage von 92 Hochkettenausleger (1-gleisig) ▪ Lieferung und Montage von 35 Deckenstützpunkte ▪ Lieferung und Montage von 56 Deckenrollen ▪ Lieferung und Montage von 42 Maste ▪ Lieferung und Montage von 6 Erdungskurzschließer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrleitungsanlage VE661 U81
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biberach / Riß
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.