Flächenenteisungsmittel RDF
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächenenteisungsmittel RDF
Die Lieferung von flüssigem Enteisungsmittel auf der Basis von Kaliumformiat für die Enteisung von Flugbewegungsflächen.
Die Lieferung von flüssigem Enteisungsmittel auf der Basis von Kaliumformiat für die Enteisung von Flugbewegungsflächen.
Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Luftsicherheitskräfte (gemäß LuftSIG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/ Kontroll-/ und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Kopie des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden;
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden, in Höhe von 5.000.000 EUR und für Sachschäden in Höhe von 2.500.000 EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert) hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
b) Nachweis, dass der Bieter für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000 EUR pro Fahrzeug hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zur Kfz-Haftpflichtversicherung“ zu verwenden.
c) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
d) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von flüssigen Flächenenteisungsmitteln). Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
d) Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von flüssigen Flächenenteisungsmitteln) an EU-Flughäfen muss im den zurückliegenden drei Jahren durchschnittlich mindestens 3.000.000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bieter bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bietergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Soweit ein Bieter für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VIII zu benennen. Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular IX zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular VIII bzw. IX bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Nennung von Referenz bei der der Bieter vertraglich verpflichtet ist, die Belieferung mit flüssigen Flächenenteisungsmitteln durchzuführen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Hierfür ist das Formular X Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens (Belieferung von flüssigen Flächenenteisungsmitteln an einen EU-Flughafen)“ zu verwenden.
aa) Als Referenz vorausgesetzt wird die vertraglich vereinbarte Belieferung mit flüssigen Flächenenteisungsmitteln auf der Basis von Kaliumformiat an mindestens zwei EU-Flughafen mit einer Mindestgröße von 6 Mio. Passagieren (siehe: http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=avia_tf_aca&lang=de) pro Jahr (Bezugsjahr 2019).
ab) Die durchschnittliche Abnahmemenge der letzten drei Wintersaisons muss pro Referenz und Winterdienstsaison mindestens 250.000 kg betragen haben. Sollte die Abnahmemenge bei einer Referenz in einer Wintersaison null betragen haben, wird die Referenz nicht akzeptiert.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e).
1. Die für die Auftragsdurchführung (Anlieferung) vorgesehenen Mitarbeiter sollten die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG nachweisen.
2. Für den Einsatz von Fahrzeugen im Luftsicherheitsbereich sollten Fahrgenehmigungen (Plaketten) und für die Fahrer Betriebsführerscheine (2567+2568) vorliegen 3. Nachweis des Versicherungsschutzes vor Beginn des Vertragsverhältnisses 4. Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die für den Eignungsnachweis erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in Anlage „Eignungsbedingungen“ (EB) Unterlage vorhanden. Die Unterlage ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E93176157 d) Auskunftsersuchen des Interessenten /der Bietergemeinschaft sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
f) Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erhoben und in diesem Zusammenhang ggf. Dritten (technischen / rechtlichen Beratern) zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im zwölften Jahr nach Vertragsbeginn vernichtet.
g) Informationen, z.B. Antworten auf Bieterfragen, werden über SUBREPORT/ELVIS an alle Bieter verteilt. Der Auftraggeber empfiehlt daher allen Bietern, täglich in SUBREPORT/ELVIS nach aktuellen Informationen und Klarstellungen des Auftraggebers sowie Antworten auf Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu schauen.
h) Bei Leistungsbeginn und während der Vertragsdauer sollte jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
j) Die Angebote sind digital, verschlüsselt, ohne Signatur abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.