Vg. Geotechnische Qualitätsüberwachung HEWE Referenznummer der Bekanntmachung: 52-22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 117-331811)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deltaport.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vg. Geotechnische Qualitätsüberwachung HEWE

Referenznummer der Bekanntmachung: 52-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll ein Auftrag für die geotechnische Qualitätsüberwachung (Fremdüberwachung) der im Rahmen der Baumaßnahme "Westerweiterung Logistikzone Hafen Emmelsum" angelieferten Böden sowie der Durchführung der entsprechenden Erdarbeiten beauftragt werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 117-331811

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Bezeichnung
Anstatt:

Der Fremdüberwacher muss zudem zugelassener Sachverständiger nach der Verordnung des Landes NRW über

Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (SU-BodAV NRW) sein oder die

Voraussetzung der Verordnung für die Zulassung erfüllen.

muss es heißen:

Der Projektleiter muss zudem zugelassener Sachverständiger nach der Verordnung des Landes NRW über

Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (SU-BodAV NRW) sein oder die

Voraussetzung der Verordnung für die Zulassung erfüllen.

Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Bezeichnung
Anstatt:

1. Mit Angebotsabgabe sind folgende wertungsrelevante Unterlagen einzureichen:

a) Benennung des Fremdüberwachers und Erklärung/Darlegung von dessen beruflicher Befähigung (Qualifikation: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Qualifikation) und Berufserfahrung (mind. fünf Jahre Berufserfahrung, davon mind. drei Jahre in eigenverantwortlicher Position).

Der Fremdüberwacher muss zudem zugelassener Sachverständiger nach der Verordnung des Landes NRW über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (SU-BodAV NRW) sein oder die Voraussetzung der Verordnung für die Zulassung erfüllen. Die weiteren in Ziff. 5 des Vertrages Geotechnische Qualitätsüberwachung aufgeführten Mindestanforderungen sind dabei zu beachten.

Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftragnehmer auch den Stellvertreter des Fremdüberwachers zu benennen. Die vorgenannten Anforderungen an den Fremdüberwacher müssen hinsichtlich des Stellvertreters ebenfalls erfüllt werden.

Soweit die Mindestanforderungen an den Fremdüberwacher nicht erfüllt werden, muss das Angebot aufgrund der in dem Planfeststellungsbeschluss festgelegten Vorgaben ausgeschlossen werden.

b) Die Qualifikation des Fremdüberwachers ist weiterhin darzustellen durch Angabe von mindestens zwei und maximal fünf der von dem Fremdüberwacher verantwortlich bearbeiteten vergleichbaren Referenzprojekte.

Vergleichbar ist die Durchführung einer baubegleitenden geotechnischen Qualitätsüberwachung von umfangreichen Erdarbeiten (bodenkundliche Baubegleitung). Mit den Referenzprojekten sind Erfahrungen des Fremdüberwachers im Altlasten- und Bodenschutzbereich nachzuweisen.

Projekte, welche die besonderen Kenntnisse des Fremdüberwachers über die geotechnische Qualitätsüberwachung bei Maßnahmen des Deichbaus und/oder Deponiebaus nachweisen, erhalten bei der Wertung zusätzliche Punkte (vgl. Ziff. 14 der Vergabeunterlage).

Es wird klargestellt, dass Unternehmensreferenzen, die der Fremdüberwacher verantwortlich bearbeitet hat, sowohl bei den Referenzen nach Ziff. b), als auch an dieser Stelle angegeben werden können. Die Projekte des Fremdüberwachers müssen jedoch nicht in Rahmen seiner Tätigkeit bei dem Bieter/dem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt worden sein.

2. Die hier gegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 14 SektVO vergeben.

3. Diese Vergabeunterlage sowie die dazugehörigen Anlagen wurden den Bietern in elektronischer Form kostenfrei zum Download auf der Vergabeplattform https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt.

4. Die Kommunikation mit DeltaPort erfolgt vorrangig über die Nachrichtenfunktion der Plattform. Bei technischen Einschränkungen auf der vorgenannten Plattform erfolgt die Kommunikation in Textform per E-Mail. Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. DeltaPort empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.

5. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt.

6. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

7. Alle von DeltaPort ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.

8. DeltaPort wird nur solche Angebote berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform fristgerecht über die entsprechende Funktion des jeweiligen Projektraums eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Angebotes, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.

9. Die Bieter werden auch bei Verwendung der von DeltaPort erstellten Formblätter nicht von der eigenen Verantwortung zur Abgabe eines formell und materiell korrekten Angebotes (insbesondere auch bzgl. der Vorlage von Dokumentenübersetzungen) entbunden.

10. Änderungen an den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss

aus dem Verfahren. Etwaige dem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Angebotes.

11. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

muss es heißen:

1. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende Angaben zu machen, die für die Wertung der Angebote Relevanz haben:

a) Benennung des Projektleiters und Erklärung/Darlegung von dessen beruflicher Befähigung und Berufserfahrung (mind. fünf Jahre Berufserfahrung, davon mind. drei Jahre in eigenverantwortlicher Position).

Der Projektleiter muss zudem zugelassener Sachverständiger nach der Verordnung des Landes NRW über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (SU-BodAV NRW) sein oder die Voraussetzung der Verordnung für die Zulassung erfüllen. Die weiteren in Ziff. 5 des Vertrag Geotechnische Qualitätsüberwachung aufgeführten Mindestanforderungen sind dabei zu beachten.

b) Die Qualifikation des Projektleiters ist weiterhin darzustellen durch Angabe von mindestens zwei und maximal fünf der von dem Projektleiter verantwortlich bearbeiteten vergleichbaren Referenzprojekte.

Vergleichbar ist die Durchführung einer baubegleitenden geotechnischen Qualitätsüberwachung von umfangreichen Erdarbeiten (bodenkundliche Baubegleitung). Mit den Referenzprojekten sind Erfahrungen des Projektleiters im Altlasten- und Bodenschutzbereich nachzuweisen.

Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftragnehmer auch den Stellvertreter des Projektleiters zu benennen.

Soweit die Mindestanforderungen an den Projektleiter nicht erfüllt werden, muss das Angebot aufgrund der in dem Planfeststellungsbeschluss festgelegten Vorgaben ausgeschlossen werden.

2. Der Bieter hat weiter mit Angebotsabgabe folgende Angaben zu machen, die für die Wertung der Angebote Relevanz haben:

a) Benennung des Fremdüberwachers und Erklärung/Darlegung von dessen beruflicher Befähigung und Berufserfahrung (mind. zwei Jahre Berufserfahrung).

Die weiteren in Ziff. 5 des Vertrag Geotechnische Qualitätsüberwachung aufgeführten Mindestanforderungen sind dabei zu beachten.

b) Die Qualifikation des Fremdüberwachers ist weiterhin darzustellen durch Angabe von mindestens zwei und maximal fünf der von dem Fremdüberwacher verantwortlich bearbeiteten vergleichbaren Referenzprojekte.

Vergleichbar ist die Durchführung einer baubegleitenden geotechnischen Qualitätsüberwachung von umfangreichen Erdarbeiten (bodenkundliche Baubegleitung).

Projekte, welche die besonderen Kenntnisse des Fremdüberwachers über die geotechnische Qualitätsüberwachung bei Maßnahmen des Deichbaus und/oder Deponiebaus nachweisen, erhalten bei der Wertung zusätzliche Punkte (vgl. Ziff. 14 der Vergabeunterlage).

Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftragnehmer auch den Stellvertreter des Fremdüberwachers zu benennen. Die vorgenannten Anforderungen an den Fremdüberwacher müssen hinsichtlich des Stellvertreters ebenfalls erfüllt werden.

Soweit die Mindestanforderungen an den Fremdüberwacher nicht erfüllt werden, muss das Angebot aufgrund der in dem Planfeststellungsbeschluss festgelegten Vorgaben ausgeschlossen werden.

3. Die hier gegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 14 SektVO vergeben.

4. Diese Vergabeunterlage sowie die dazugehörigen Anlagen wurden den Bietern in elektronischer Form kostenfrei zum Download auf der Vergabeplattform https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt.

5. Die Kommunikation mit DeltaPort erfolgt vorrangig über die Nachrichtenfunktion der Plattform. Bei technischen Einschränkungen auf der vorgenannten Plattform erfolgt die Kommunikation in Textform per E-Mail. Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. DeltaPort empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.

6. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt.

7. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

8. Alle von DeltaPort ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.

9. DeltaPort wird nur solche Angebote berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform fristgerecht über die entsprechende Funktion des jeweiligen Projektraums eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Angebotes, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.

10. Die Bieter werden auch bei Verwendung der von DeltaPort erstellten Formblätter nicht von der eigenen Verantwortung zur Abgabe eines formell und materiell korrekten Angebotes (insbesondere auch bzgl. der Vorlage von Dokumentenübersetzungen) entbunden.

12. Änderungen an den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss

aus dem Verfahren. Etwaige dem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Angebotes.

12. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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