Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung gehören (Stromkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
Die Stadt Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH (Rechtsnachfolgerin: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH) abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2) genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I. 3) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben.
- Kriterium: gemäß Verfahrenskorrespondenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Stromkonzessionsvertrages insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung finden. Es gelten §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Soweit Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes Verständnis zulassen, beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen Systematik des Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern verpflichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland