Lehrfabrik Möbelindustrie, Vergabeverfahren Planung und Bau Referenznummer der Bekanntmachung: LF-02

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löhne
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 32584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zeusnet.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCQRWEN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCQRWEN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige eG (privater Auftraggeber)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lehrfabrik Möbelindustrie, Vergabeverfahren Planung und Bau

Referenznummer der Bekanntmachung: LF-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Lehrfabrik Möbelindustrie eG - als privater AG eines geförderten Projektes - schreibt die Planung und den schlüsselfertigen Neubau der Lehrfabrik Möbelindustrie in Löhne aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA43 Herford
Hauptort der Ausführung:

32584 Löhne Haupterfüllungsort ist 32584 Löhne

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Lehrfabrik Möbelindustrie eG schreibt die Planung und den Neubau der Lehrfabrik Möbelindustrie in Löhne aus.

Die Lehrfabrik Möbelindustrie eG ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 und 4 GWB. Allerdings erhält die Lehrfabrik Möbelindustrie eG eine Förderung nach dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen des Landes NRW - Infrastrukturrichtlinie (RWP NRW). Fördergegenstand ist die Errichtung einer Einrichtung der beruflichen Bildung. Im Rahmen der Bewilligung durch Zuwendungsbescheid wird der Lehrfabrik Möbelindustrie eG über die Nebenbestimmungen der AN Best GRW die Einhaltung der VOB/A auferlegt. Da der Auftragswert gemäß § 3 VgV den maßgeblichen Schwellenwert für Bauleistungen gemäß § 106 GWB (5.350.000,00 EUR netto) überschreitet, wird die Lehrfabrik Möbelindustrie eG freiwillig das Vergabeverfahren europaweit, d.h. im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Förderung. Diese sehen vor, dass der Fördermittelempfänger als privater Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen die Regelungen der VOB/A 1. Abschnitt einzuhalten hat. Der Auftraggeber wird daher eine öffentliche Ausschreibung durchführen, zur Sicherstellung eines möglichst großen Wettbewerbs erfolgt die Veröffentlichung europaweit. Da der Auftraggeber gerade kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB ist, finden die Regelungen des GWB und hier insbesondere die Regelungen zum Rechtschutz durch ein Nachprüfungsverfahren keine Anwendung.

Mit der Lehrfabrik Möbelindustrie soll ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung erlernt werden können. Mit der Lehrfabrik wird ein Entwicklungsraum geschaffen, der die in dem Handlungskonzept OWL 4.0 genannten Ziele, Zielgruppen, Themen und Handlungsfelder erfüllt und abdeckt.

Die Herausforderungen des Fachkräftebedarfs und des technologischen Wandels sind besonders in der Holz- und Möbelindustrie eine schwierige Hürde für den langfristigen Unternehmenserfolg. Die Lehrfabrik Möbelindustrie soll als sog. dritte Säule in der Ausbildung, d.h. neben Berufskolleg und Betrieb eine moderne Qualifikationsmöglichkeit bieten. An modernsten Maschinen und Anlagen wird der Produktionsprozess dargestellt und dient der Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung.

Für die Lehrfabrik Möbelindustrie ist ein Hallen-/Bürogebäude notwendig, in welchem in einer Produktionshalle der gesamte Produktionsprozess eines typischen möbelverarbeitenden Unternehmens abgebildet wird. Daneben entstehen Labor- und Seminarräume. Insgesamt wird von einer NGF von ca. 4.228 m² ausgegangen. Neben dem Büro-/Hallengebäude sind Außenanlagen mit einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen vorzusehen.

Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und dem Ersatz von fossilen Brennstoffen ist ein anspruchsvolles energetisches Konzept umzusetzen. Ziel ist es, ein energetisch hocheffizientes Gebäude zu errichten. Die Energieversorgung erfolgt regenerativ und möglichst autark. Zur Abdeckung der Heizlast sollen Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Die Stromversorgung des Gebäudes und der Anlagen wird durch Photovoltaikanlagen erbracht, die auf dem Dach und auf weiteren Flächen angeordnet werden. Ergänzt wird dies zur Sicherstellung von Leistung und Kapazität mit Batteriespeichern, einer Wasserstofferzeugung mit Elektrolyseur, Wasserstoffdruckspeicher und der Nutzung des Wasserstoffs zur Stromerzeugung mit Brennstoffzellen. Zur Steuerung von Erzeugung und Verbrauch soll ein Energiemanagementsystem installiert werden. Eine Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz ist bisher nicht vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der spätere Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die Organisation und Integration aller für die vertragsgemäße Erstellung der Lehrfabrik Möbelindustrie erforderlichen Planungs-, Ingenieur- und Bauleistungen für den gesamten Projektverlauf bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme. Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen eine Entwurfsplanung für die Objektplanung und die TGA-Planung zur Verfügung. Auf Grundlage dieser Planungen hat der Auftragnehmer die Planungen fortzuschreiben, d.h. insbesondere die Genehmigungs-, Ausführungs- und Werkplanungen zu erstellen, mit dem Auftraggeber abzustimmen, den Bauantrag vorzubereiten und auf dieser Grundlage die Lehrfabrik schlüsselfertig nebst Außenanlagen zu errichten.

Der Auftraggeber geht von folgendem Zeitplan aus:

Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung/Ausschreibung: 15. Juli 2022

Zuschlagserteilung: September 2022

Fertigstellung/Abnahme: September 2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung, dass spätestens mit Auftragserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR bei einer in der EU zugelassenen Versicherung abgeschlossen wird.

- Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) von 20 Mio. EUR (netto), Durchschnittswert der letzten drei Geschäftsjahre

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Min 3. Referenzen über die Ausführung von Leistungen im Zeitraum 2015 - 2021, die mit den zu vergebenden Planungs- und Bauleistungen vergleichbar sind. Vergleichbarkeitsmaßstab ist:

- Gesamtverantwortung für Planungs- und Bauleistungen als GÜ-/GU-Unternehmer

- Projektvolumen min. 5 Mio. EUR (netto), KG 200 - 700 der DIN 276

- Hochbauvorhaben, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Fertigungs- oder Produktionshalle, Werkstätten

- Erfahrung mit der Einbindung regenerativer Energien in die technische Gebäudeausrüstung (TGA) (min. PV und Geothermie)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/08/2022
Ortszeit: 00:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YCQRWEN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Da das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, da der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB ist, finden die Regelungen für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern keine Anwendung.

Liegen aus SIcht der Bieter vergaberechtliche Verstöße vor, ist der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben. Daneben kann sich der Bieter bei behaupteter vergaberechtlicher Verstöße gemäß § VOB/A an die oben genannte Stelle wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2022

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