Vorinformation Interessenbekundung Anmietung Stadthaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 237-623068

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 3-300/21/BM/01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorinformation Interessenbekundung Anmietung Stadthaus

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 237-623068
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45216110 Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Stadthaus sowie Stadtbücherei in zentraler Lage in Bergisch

Gladbach

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bergisch Gladbach beabsicht die Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Stadthaus sowie

Stadtbücherei in zentraler Lage in Bergisch Gladbach. Voraussetzungen für das zukünftige Mietverhältnis ist

eine räumliche Nähe zum historischen Rathaus Stadtmitte (Konrad-Adenauer Platz). Eine räumliche Nähe ist

anzunehmen innerhalb eines Radius von bis zu drei Kilometern. Daneben sind weitere Voraussetzungen die

Einhaltung der einschlägigen (bau-)rechtlichen Vorschriften, eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine

Bauweise, die den Klimaschutzzielen ebenso entspricht wie ökologische Apekte berücksichtigt. Nach aktuellem

Kenntnisstand wird minimal eine Nutzfläche von 12.000m² benötigt unter Zugrundelegung der Möglichkeit

einer flexiblen Innenraumgestaltung. Der Interessent hat in der Interessenbekundung den Nachweis zu führen,

dass er entweder selbst Eigentümer eines geeigneten Grundstücks/einer geeigneten Immobilie ist oder in der

Lage ist, aufgrund einer Erklärung des Grundstückseigentümers, der Stadt Bergisch Gladbach ein auf Dauer

angelegtes Nutzungsrecht zu verschaffen. Interessenbekundungen ohne Beifügung dieses Nachweises können

für das weitere Verfahren keine Berücksichtigung finden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: angemessen
Preis - Gewichtung: angemessen
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb gem. § 12 EU Abs. 2 VOB/A. Es wird gemäß § 12

EU Abs. 2 Nr. 1 b) VOB/A darauf hingewiesen, dass der Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte

Auftragsbekanntmachung vergeben wird. Am weiteren Verhandlungsverfahren werden nur diejenigen

Wirtschaftsteilnehmer beteiligt, die binnen der Frist zur Interessenbekundung eine solche einreichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 237-623068
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Objektive Teilnahmeregeln und – kriterien:

Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verfahren von der Möglichkeit des § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/

A, die Zahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert

werden, zu begrenzen, Gebrauch zu machen. Der öffentliche Auftraggeber wird dazu in der Aufforderung zur

Interessenbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht diskriminierenden Eignungskriterien

für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der

einzuladenden Bewerber angeben.

B) Ablauf des Verfahrens

1. Phase: Interessensbekundung

Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle per E-Mail bekunden. Die

Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber

nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der

Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung und

Teilnahmewettbewerb). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer Interessensbestätigung ist in dieser

1. Phase noch nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 12 EU Abs.

2 VOB/A). Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der oben genannten Kontaktstelle eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt das

Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessensbekundung.

2. Phase: Interessensbestätigung und Teilnahmewettbewerb:

Nur diejenigen Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der oben genannten Kontaktstelle ihr Interesse

bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe

eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen sind

nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/

Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach

Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. Die

Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung

des Teilnahmeantrages. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrags ist ausschließlich auf

elektronischem Weg über die Ihnen dann mit Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte eVergabe-

Plattform zulässig. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmenantrags per Post, Fax oder E-

Mail ist nichtzulässig. Nicht fristgerecht eingereichte Interessenbestätigungen/Teilnahmeanträge werden

ausgeschlossen und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

3. Phase: Angebots- und Verhandlungssphase

Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden zur Abgabe

eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Dieses erste Angebot ist dann Grundlage der weiteren

Verhandlungen. Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird den Bietern eine fortgeschriebene Fassung der

Vergabeunterlagen einschließlich der finalen Fassung der Verträge übermittelt und sie werden auf dieser Basis

zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert.

C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Verfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die

Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die

Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit

und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den

Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder

sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/

Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen.

Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/

Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle

ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf

Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2022

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich