Südwestfalen-IT - Rahmenvereinbarung über Lieferung von Videokonferenz-Lizenzen einschließlich Supportdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SIT 03/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sit.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Südwestfalen-IT - Rahmenvereinbarung über Lieferung von Videokonferenz-Lizenzen einschließlich Supportdienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Videokonferenz-Lizenzen (On-Premise- oder Hybrid-Lösung) einschließlich Supportdienstleistungen für die Südwestfalen IT (SIT), ihre Tochtergesellschaften bzw. für die mit ihr verbundenen Unternehmen (insbesondere die SIT GmbH, die citkomm assets GmbH (ggf. umfirmiert) und mögliche weitere künftige Tochtergesellschaften/verbundene Unternehmen) und ihre Mitgliedskommunen und -kreise.
Der Auftraggeber betreibt an seinem Standort in Siegen zwei Rechenzentren, in denen jeweils die angebotene Videokonferenz-Lösung (inkl. etwaiger zusätzlicher Hardware) redundant einzurichten ist., Südwestfalen IT - Standort Siegen St.-Johann-Straße 23 57074 Siegen
Die SIT beabsichtigt den Abschluss eines neuen Rahmenvertrags über die Lieferung von Video-konferenz-Lizenzen (On-Premise- oder Hybrid-Lösung) einschließlich Supportleistungen für sich, ihre Tochtergesellschaften bzw. für die mit ihr verbundenen Unternehmen (insbesondere die SIT GmbH, die citkomm assets GmbH (ggf. umfirmiert) und mögliche weitere künftige Tochtergesellschaften/verbundene Unternehmen) und ihre Mitgliedskommunen und -kreise.
Es muss sich dabei entweder um eine On-Premise- oder um eine Hybrid-Lösung handeln:
- On-Premise-Lösung: Bei der On-Premise-Lösung erfolgt der Betrieb der Videokonferenz-Lösung in einem Rechenzentrum. Die zum Betrieb notwendigen Komponenten werden in den beiden SIT-eigenen Rechenzentren in Siegen redundant betrieben.
oder alternativ
- Hybrid-Lösung: Bei der Hybridlösung (Mischbetrieb) werden Teile der Komponenten in der Cloud des Herstellers und weitere in den SIT-eigenen Rechenzentren redundant betrieben. Dabei erfolgt u.a. die Kontaktaufnahme über Server des Bieters. Die Sprach- und Video-Daten laufen über SIT-eigene Systeme.
Es wird erwartet, dass sowohl bei der On-premise- als auch bei der Hybridlösung 24h-Betriebszeiten bestehen, also das Produkt 24h pro Tag verfügbar ist.
Kein Gegenstand der Ausschreibung ist die reine Cloud-Videokonferenzlösung, bei der alle zur Videokonferenzlösung gehörigen Komponenten vollständig in der Cloud des Herstellers/Bieters betrieben werden.
Neben den geforderten Lizenzen sind deutschsprachige Supportdienstleistungen in Form von First-, Second- und Third-Level Support Gegenstand der Ausschreibung.
Für den Leistungsabruf durch die den Auftraggeber hat der Auftragnehmer einen Online-Shop bereitzustellen. In diesem Online-Shop müssen sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Preisblatt hinterlegten Leistungen und Produkte sowie Preise abrufbar sein. Der Online-Shop muss bereits ab dem 01.11.2022 (0:00 Uhr) voll funktionsfähig eingerichtet sein. Der Abruf muss bereits zu diesem Zeitpunkt möglich sein. Die Lieferung der Lizenzen selbst erfolgt bei vorherigem Abruf zum Vertragsbeginn am 28.11.2022. Bei Abruf nach dem 28.11.2022 erfolgt die Lieferung unverzüglich.
Bieter können für die Videokonferenz-Lösung kostenneutral auf die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers zurückgreifen. Sofern der Bieter zusätzlich zu der vom Auftraggeber bereitgestellten IT-Infrastruktur weitere Hardware für die Umsetzung seiner von ihm angebotenen On-premise- bzw. Hybrid-Lösung benötigt, sind die entsprechenden Hardwarekomponenten vom Auftragnehmer zu liefern und spätestens zum 01.11.2022 (00:00 Uhr) funktionsfähig einzurichten und bereitzustellen.
Von der Südwestfalen IT prognostizierter Bedarf an Videokonferenz-Lizenzen einschließlich Supportdienstleistungen: 375.000,00 EUR (netto).
Höchstwert, ab dessen Erreichen ein Abruf aus der Rahmenvereinbarung nicht mehr möglich ist: 750.000,00 EUR (netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien sind
a) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielte Gesamtumsatz (netto); dieser ist mit dem Angebot getrennt nach Jahren mitzuteilen;
b) ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter, gültiger Nachweis über den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bzw. ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.
Zu a) Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestumsatz von 750.000,00 EUR (netto) erzielt haben.
Zu b) Die Bieter müssen einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten, gültigen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorlegen bzw. einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Nachweis über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine Versicherung in vorgenannter Höhe abzuschließen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Eignungskriterien sind
a) die Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten insgesamt zum Ende des Jahres umgerechnet auf Vollzeitkräfte in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) sowie aktuell;
b) die Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten im Supportbereich zum Ende des Jahres umgerechnet auf Vollzeitkräfte in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) sowie aktuell;
c) Referenzen über Leistungen vergleichbarer Art mit Angaben zur Projektbezeichnung, zum Auftragnehmer, zum Referenzgeber (inkl. Kontaktdaten), dazu, ob es sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, zum Leistungszeitraum, dazu, ob die Referenz die Lieferung/Bereitstellung von Videokonferenz-Lizenzen sowie die Erbringung von Supportdienstleistungen in Bezug auf die Videokonferenz-Lizenzen zum Gegenstand hat, zum Leistungsumfang sowie zur Projektsumme in EUR (brutto).
d) Kopie eines gültigen Zertifikats nach ISO 27001 oder gleichwertig.
Zu a) Bieter müssen in den letzten drei Jahren sowie aktuell jeweils mindestens 10 Vollzeitäquivalente insgesamt beschäftigt haben.
Zu b) Bieter müssen in den letzten drei Jahren sowie aktuell jeweils mindestens 5 Vollzeitäquivalente im Supportbereich beschäftigt haben.
Zu c) Bieter müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Lieferung von Videokonferenz-Lizenzen einschließlich Supportleistungen benennen. Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllt:
- Referenz hat die Lieferung/Bereitstellung von Videokonferenz-Lizenzen zum Gegenstand.
- Referenz hat die Erbringung von Supportdienstleistungen in Bezug auf die Videokonferenz-Lizenzen zum Gegenstand.
- Die Referenzleistung ist seit 06/2017 erbracht worden bzw. wird seit 06/2017 erbracht.
Zu d) Kopie eines gültigen Zertifikats nach ISO 27001 oder gleichwertig.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung in deutscher Sprache nach Art. 28 DSGVO (mit konkreter Auflistung der technisch-organisatorischen Maßnahmen) auf Grundlage des Rahmenvertrags einreichen, der auch den datenschutzkonformen Fernzugriff (z.B. für Support) abdeckt. Der Vertrag hat den Vorgaben des Art. 28 DSGVO sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Eur. Parlaments und des Rates zu entsprechen. Der Vertrag muss zwingend eine Beitrittsmöglichkeit für die Tochterunternehmen der SIT bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie für die bezugsberechtigten Gemeinden und Kreise beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Von den Bietern ist ferner eine schriftliche Unternehmensdarstellung (Vordruck 1), eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 2), eine Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck 3) sowie eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014 (Vordruck 10) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRW2U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.