Lieferung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.submission.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern für 43 städtische Herner Schulen für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option einer Verlängerung für das Schuljahr 2023/2024.
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Laurentiusschule
- Josefschule
- Grundschule Claudiusstraße
- Sonnenschule
- Grundschule Michaelschule
- Realschule Crange
- Gymnasium Wanne
- Gesamtschule Wanne-Eickel
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Grundschule Forellstraße
- Grundschule Ohmstraße
- Grundschule Pantrings Hof
- Grundschule Jürgens Hof
- Realschule Strünkede
- Pestalozzi-Gymnasium
- Mulvany Berufskolleg
- Erich Kästner-Schule (2 Anlieferstellen - Hauptstelle + Dependance)
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Grundschule Kunterbunt
- Grundschule Kolibri-Schule
- Kath. Grundschule Bergstraße
- Grundschule Galileo
- Haranni-Gymnasium
- Robert-Brauner-Schule
- Erich-Fried-Gesamtschule (2 Anlieferstellen - Hauptstelle + Dependance)
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städische Schulen):
- Schillerschule
- Grundschule Max-Wiethoff-Straße
- Grundschule Vellwigstraße
- Grundschule Börsinghauser Straße
- Horstschule
- Grundschule Königstraße
- Realschule Sodingen
- Otto-Hahn-Gymnasium
- Schule an der Dorneburg
- Förderschule Schwalbenweg
- Mont-Cenis-Gesamtschule
Lieferung von Schulbüchern (an versch. städtische Schulen)
Lieferung von Schulbüchern (an folgende städtische Schulen):
- Grundschule Freiherr-vom-Stein
- Hans-Tilkowski Schule
- Südschule
- Grundschule am Eickeler Park
- Realschule an der Burg
- Gymnasium Eickel
- Emschertal-Berufskolleg (2 Anlieferstellen - Hauptgebäude + Dependance)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwennigen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78050
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70193
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de